2016 hatte die Bundesregierung die Tarifglättung für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen. Derzeit prüft die EU aber, inwieweit die Regeln EU-konform sind. Daher berechnen die Finanzämter die Steuer noch nach dem alten Muster. Sollten die Regelungen inkrafttreten, ändern die Ämter die Steuerbescheide automatisch. „Sie müssen keinen Einspruch erheben“, so Lia Steffensen, Wetreu, Kiel.
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