Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Teil 1 - Wer jetzt noch Ställe bauen darf

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bauboom in den Veredelungsregionen fand 2013 ein jähes Ende, als das neue Baugesetz in Kraft trat. Doch es gibt noch Wege, wie auch flächenknappe Betriebe an Baugenehmigungen kommen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In der Viehhaltung stehen die Zeichen auf Sturm. Die Preiskrise bei Milch und Schweinefleisch hält seit über einem Jahr an, und am Horizont ist noch keine Besserung in Sicht. Dennoch gibt es Betriebe, die positiv nach vorne blicken und antizyklisch einen neuen Stall bauen wollen – wenn man sie denn lässt.


Das ist in manchen Regionen schwierig, weil sich 2013 die Restriktionen für Viehhalter im Baugesetzbuch deutlich verschärft haben. Noch sind davon wenige Betriebe betroffen. Aber wenn die Preise wieder anziehen und die Zinsen niedrig bleiben, werden sich viele Viehhalter mit dem neuen Recht auseinandersetzen.


Futtergrundlage entscheidet:

Es ist nur eine kleine Klausel im Baugesetzbuch, die für Viehhalter in Veredelungsregionen große Auswirkungen hat: Landwirtschaft betreibt nur derjenige, der sein Futter „überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden Flächen“ erzeugen kann. Überwiegend bedeutet dabei mehr als die Hälfte. Dabei reicht es, wenn Landwirte auf ihrer Fläche zumindest rechnerisch gut die Hälfte ihres Futters anbauen könnten, auch wenn sie in Wirklichkeit Marktfruchtbau betreiben und das Futter zukaufen.


Wer über weniger Fläche verfügt, der hat 2013 das Privileg zum Bauen im Außenbereich verloren – zumindest, wenn er dabei die Tierzahl-Grenzen zur Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) überschreitet. Besonders restriktiv ist diese Grenze bei den Mastschweinen angesetzt. 1500 Plätze liegen deutlich unter der typischen Baugröße. Für viele Betriebe in den Veredelungsregionen Bayerns, Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens, die mittelfristig ihren Betrieb erweitern wollten, ist das ein Problem. Bauen im Außenbereich ist jetzt weitgehend tabu für sie.


Höchst strittig ist bei all dem, ab welcher Vertragsdauer die Bauämter Pachtflächen zur Futtergrundlage hinzurechnen müssen. Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage „vornehm“ zurückgehalten. Deshalb stellt momentan in den meisten Bundesländern jeder Landkreis seine eigenen Anforderungen.


In Niedersachsen hat sich weitest-gehend eine Mindestpachtdauer von 12 Jahren durchgesetzt. Dabei ist es in den Veredelungsregionen fast utopisch, einen so langfristigen Pachtvertrag zu bekommen. Nordrhein-Westfalen fordert in seinem Außenbereichserlass ebenfalls eine Mindest-Pachtdauer von in der Regel 12 Jahren.


Auch Flächenkooperationen helfen nicht weiter: Diese helfen nur, um steuerlich nicht in die Gewerblichkeit hineinzuwachsen. Zu diesem Zweck haben viele Tierhalter in der Vergangenheit Kooperationen gemäß §51a des Bewertungsgesetzes mit ihren Nachbarn gegründet. So stellt der Nachbar dem Tierhalter die freien Großvieheinheiten seiner Flächen zur Verfügung; der Tierhalter bleibt damit steuerrechtlich als Landwirt privilegiert. Doch für die baurechtliche Privilegierung nutzt ihm das nichts.


Welche Optionen zum Bauen den Landwirten überhaupt noch bleiben, fassen wir hier zusammen:


Im Folgenden stellen wir Ihnen die Optionen zum privilegierten Bauen vor. Im kommenden Heft beschäftigen wir uns mit dem Bebauungsplan.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.