Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Checkliste

Tipps für neue Lieferverträge von Gülle und Gärrest

Lesezeit: 2 Minuten

Bei Neuverträgen sollten Sie als Abnehmer darauf achten, dass die Abnahmepflicht an die Verwertung auf eigener Fläche gebunden ist. Eine passende Klausel wäre: „Der Abnehmer ist nur insoweit zur Abnahme verpflichtet, wie er den vertragsgegenständlichen Wirtschaftsdünger unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im jeweiligen Abnahmezeitpunkt auf den von ihm bewirtschafteten Flächen als Wirtschaftsdünger ausbringen und dadurch verwerten kann.“ Damit ist es juristisch „objektiv unmöglich“ (§275 BGB) Gärrest oder Gülle zum Zwecke der Verwertung als Wirtschaftsdünger abzunehmen, wenn dadurch gegen geltendes Düngerecht verstoßen würde. Schadenersatzansprüche für den Abgeber entstünden nicht, da Sie die Abnahmeverweigerung nicht zu verantworten haben.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Zu bedenken sind auch die nötige Düngebedarfsermittlung und die zulässigen Höchstmengen von Stickstoff und Phosphor. Weil die Nährstoffgehalte von Gärrest schwanken, ist zu empfehlen, ein Recht auf Verweigerung der Annahme festzuschreiben, wenn die Inhaltsstoffe von einer tolerierbaren Spanne vor allem bei Stickstoff und Phosphor abweichen und dadurch Verwertungsprobleme entstehen.


Um gemeinsam einen vollständigen und wenig streitanfälligen Vertrag zu gestalten, sollten beide Vertragsparteien die praktische Abwicklung des Vertrages über ein Jahr gemeinsam gedanklich durchspielen. Im Interesse beider Parteien sind u.a. folgende Punkte zu regeln:


jährliche Abnahmemengen, Zeiträume und Mengen der Abnahme, z.B. 70-80% bis zum 31. Oktober. Achtung: Sperrfristen nach Düngerecht und Lagerkapazitäten beim abgebenden Betrieb berücksichtigt?


reine Abnahmeverpflichtung oder Abnahme zur Verwertung auf eigenen Flächen? Achtung: Verteilung des Verwertungsrisikos!


Beprobungen, insbesondere von Gärrest: Wer, wie und Kostenverteilung?


Güte und Zusammensetzung der Wirtschaftsdünger in Spannen. Evtl. Recht zur Abnahmeverweigerung bei erheblichen Abweichungen.


Welche Aufzeichnungs- und Meldepflichten bestehen? Was wird zur Erstellung der Nährstoffbilanz und Stoffstrombilanz benötigt? Wer ist zuständig für Beschaffung oder Übermittlung dieser düngerechtlich relevanten Daten?


Wie laufen die Abnahme und der Transport praktisch ab? Wer trägt hierbei welche Kosten?


Welche Vergütung wird festgelegt? Wann und wie wird abgerechnet? Zahlungsziele?


Welche Laufzeit hat der Vertrag? Verlängert er sich automatisch?


Anpassungsklausel bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen?

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.