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UG: Die Mini-GmbH

Lesezeit: 1 Minuten

Zunehmend beliebt ist in der Praxis auch die „UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG“. Hier ersetzt die Unternehmergesellschaft (UG) – die immer den Zusatz ‚haftungsbeschränkt’ trägt – die Aufgabe der GmbH als Komplementär der KG.


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Für die UG (haftungsbeschränkt) gelten die gleichen Spielregeln wie für eine GmbH. Der einzige Unterschied: zur Gründung benötigen Sie nur 1 €. Aus praktischen Gründen ist es aber empfehlenswert, dass die Kapitalausstattung etwa 2000 € beträgt. So vermeiden Sie, dass die Gesellschaft schon direkt nach dem Gang zum Notar pleite ist. Außerdem sollten Sie bedenken, dass ein Betrag von 1 € Kreditgebern und Geschäftspartnern eine geringe Kapitalausstattung signalisiert.


Häufig wählen Gesellschaften diese Rechtsform, wenn sie einen gewerblichen Betriebszweig ausgliedern, z.B. die PV-Anlage, die Direktvermarktung oder das Hofcafé und keine 25000 € aufbringen wollen.

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