Auch wenn der ursprüngliche landwirtschaftliche Betrieb 2011 vollständig aufgegeben wurde, darf eine im Außenbereich gelegene und daher baurechtlich privilegierte Betriebsleiterwohnung zu drei Mietwohnungen umgebaut werden.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az.: 8 A 11535/17).
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Auch wenn der ursprüngliche landwirtschaftliche Betrieb 2011 vollständig aufgegeben wurde, darf eine im Außenbereich gelegene und daher baurechtlich privilegierte Betriebsleiterwohnung zu drei Mietwohnungen umgebaut werden.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Az.: 8 A 11535/17).