Geschäfte an der Börse sind im Übrigen so lange von Umsatzsteuer befreit, wie es zu keiner tatsächlichen Warenlieferung kommt. Erst dann, wenn Sie bspw. Weizen an der Börse verkaufen und auch an Ihren Käufer liefern, sollten Sie nicht nur die Einkommen-, sondern auch die Umsatzsteuer im Blick haben. Pauschalierende Landwirte müssen in diesem Fall bei einer Lieferung 10,7% USt. einplanen, die sie aber nicht an den Fiskus überweisen. Die der Regelbesteuerung unterliegenden Betriebe zahlen 7% auf die Umsätze und leiten diesen Betrag an das Finanzamt weiter.
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