Der Beitragszuschuss zur Berufsgenossenschaft (BG) aus Bundesmitteln wird für die meisten Betriebe in 2019 konstant bleiben. Denn im April hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung knapp 177 Mio. Euro Bundesmittel zur Senkung der gesetzlichen Unfallversicherungsbeiträge gewährt.
Neu ist allerdings eine Begrenzung des Beitragszuschusses für große Betriebe:
Betriebe, die aufgrund ihrer Größe mehr als 50000 € Bundesmittel erhalten würden, bekommen zukünftig gar keinen Zuschuss zur Unfallversicherung mehr. Betroffen davon sind weniger als zehn landwirtschaftliche Betriebe.
Für alle anderen Betriebe gilt: Der Zuschuss wird bei max. 20000 € gedeckelt (Kappungsgrenze). Von entsprechenden Kürzungen betroffen sind gut 70 flächenstarke Betriebe, oft mit sehr arbeitsintensiven Kulturarten.
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Der Beitragszuschuss zur Berufsgenossenschaft (BG) aus Bundesmitteln wird für die meisten Betriebe in 2019 konstant bleiben. Denn im April hat das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung knapp 177 Mio. Euro Bundesmittel zur Senkung der gesetzlichen Unfallversicherungsbeiträge gewährt.
Neu ist allerdings eine Begrenzung des Beitragszuschusses für große Betriebe:
Betriebe, die aufgrund ihrer Größe mehr als 50000 € Bundesmittel erhalten würden, bekommen zukünftig gar keinen Zuschuss zur Unfallversicherung mehr. Betroffen davon sind weniger als zehn landwirtschaftliche Betriebe.
Für alle anderen Betriebe gilt: Der Zuschuss wird bei max. 20000 € gedeckelt (Kappungsgrenze). Von entsprechenden Kürzungen betroffen sind gut 70 flächenstarke Betriebe, oft mit sehr arbeitsintensiven Kulturarten.