Durchschnittlich 114 Belegungstage gingen Urlaubshöfen im ersten Lockdown verloren. Das gesteigerte Interesse der Touristen am Bauernhofurlaub im Sommer und Herbst konnte diese desaströsen Zahlen jedoch teils ausgleichen. „Der September und der Oktober waren überdurchschnittlich gut“, berichtet Ute Mushardt, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus (UaB). Als Gründe dafür gelten die Einschränkungen im Auslandstourismus und die oft abgeschiedenen Urlaubshöfe, die dem Sicherheitsbedürfnis der Touristen entgegenkamen.
Allerdings: Die Ausgleichszahlungen, die dem Gastgewerbe durch den sogenannten „Lockdown light“, mit Beherbergungsverbot seit dem 5. November, helfen sollen, kommen nicht auf allen Urlaubshöfen an. „Höfe, die als landwirtschaftlicher Betrieb mit Betriebszweig „Beherbergung“ bewirtschaftet werden, sind nicht anspruchsberechtigt. Dafür haben wir kein Verständnis. Das ist Geld, das den Betrieben jetzt fehlt“, sagt Ute Mushardt.
Im Zuge des ersten Lockdowns war uns außerdem das Thema: „Wie schützen wir die Altenteiler“ wichtig (top agrar 5/2020). Angesagt waren – und sind es immer noch – wenig Kontakt, Abstand, Mundschutz und Hygiene. Aber, wie ließen und lassen sich diese Empfehlungen im engen Generationenhaushalt umsetzen? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Vielmehr hat jede Familie ihre eigenen Strategien im Umgang mit der Situation erarbeitet.
Kathrin Hingst
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Durchschnittlich 114 Belegungstage gingen Urlaubshöfen im ersten Lockdown verloren. Das gesteigerte Interesse der Touristen am Bauernhofurlaub im Sommer und Herbst konnte diese desaströsen Zahlen jedoch teils ausgleichen. „Der September und der Oktober waren überdurchschnittlich gut“, berichtet Ute Mushardt, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus (UaB). Als Gründe dafür gelten die Einschränkungen im Auslandstourismus und die oft abgeschiedenen Urlaubshöfe, die dem Sicherheitsbedürfnis der Touristen entgegenkamen.
Allerdings: Die Ausgleichszahlungen, die dem Gastgewerbe durch den sogenannten „Lockdown light“, mit Beherbergungsverbot seit dem 5. November, helfen sollen, kommen nicht auf allen Urlaubshöfen an. „Höfe, die als landwirtschaftlicher Betrieb mit Betriebszweig „Beherbergung“ bewirtschaftet werden, sind nicht anspruchsberechtigt. Dafür haben wir kein Verständnis. Das ist Geld, das den Betrieben jetzt fehlt“, sagt Ute Mushardt.
Im Zuge des ersten Lockdowns war uns außerdem das Thema: „Wie schützen wir die Altenteiler“ wichtig (top agrar 5/2020). Angesagt waren – und sind es immer noch – wenig Kontakt, Abstand, Mundschutz und Hygiene. Aber, wie ließen und lassen sich diese Empfehlungen im engen Generationenhaushalt umsetzen? Eine eindeutige Antwort gibt es nicht. Vielmehr hat jede Familie ihre eigenen Strategien im Umgang mit der Situation erarbeitet.