Mit dem Sozialschutzpaket II hat der Bundestag weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und beim Hinzuverdienst von Kurzarbeitern beschlossen:
Kurzarbeiter, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50% reduzieren mussten, erhalten ab dem vierten Monat des Bezugs 70% bzw. 77% als Eltern mit einem Kinderfreibetrag von mindestens 0,5. Ab dem siebten Bezugsmonat erhalten diese Kurzarbeiter 80% bzw. 87% des pauschalierten Entgelts. Diese Regelung gilt vorübergehend bis zum 31. Dezember 2020.
Ab dem 1. Mai 2020 bis Ende Dezember 2020 können Kurzarbeiter in allen Branchen bis zur Höhe ihres Monatseinkommens hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Zunächst galt dies nur für Einsätze in systemrelevanten Branchen wie z. B. der Landwirtschaft.
Marion von Chamier,WLAV
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Mit dem Sozialschutzpaket II hat der Bundestag weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und beim Hinzuverdienst von Kurzarbeitern beschlossen:
Kurzarbeiter, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50% reduzieren mussten, erhalten ab dem vierten Monat des Bezugs 70% bzw. 77% als Eltern mit einem Kinderfreibetrag von mindestens 0,5. Ab dem siebten Bezugsmonat erhalten diese Kurzarbeiter 80% bzw. 87% des pauschalierten Entgelts. Diese Regelung gilt vorübergehend bis zum 31. Dezember 2020.
Ab dem 1. Mai 2020 bis Ende Dezember 2020 können Kurzarbeiter in allen Branchen bis zur Höhe ihres Monatseinkommens hinzuverdienen, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird.
Zunächst galt dies nur für Einsätze in systemrelevanten Branchen wie z. B. der Landwirtschaft.
Marion von Chamier,WLAV
/, Schulze Harling, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Diethard Rolink, Harms, Johanna Garbert, Gesa Harms, Franz-Christoph Michel, Betriebsleitung, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren