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Verfällt die EEG Vergütung, wenn ich die Photovoltaikanlage auf meinen Sohn übertrage?

Lesezeit: 1 Minuten

Ich bewirtschafte einen Nebenerwerbsbetrieb. Außerdem haben wir seit Ende 2012 eine Photovoltaik(PV)-Anlage mit einer Leistung von 75 Kilowattstunden mit Eigenverbrauch auf meinen Namen installiert. Im Januar 2021 will ich den Betrieb auf meinen Sohn übertragen. Jetzt meinte unser Elektriker, der die Anlage damals installiert hat, dass ich mit der Übertragung die Einspeisevergütung verliere. Stimmt das?


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Durch die Übertragung der PV-Anlage auf einen Dritten geht die Einspeisevergütung nicht verloren. Der Anspruch auf die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) bleibt bestehen. Der im EEG festgelegte Vergütungsanspruch für den in das Stromnetz eingespeisten Strom ist weder davon abhängig, wer die Anlage betreibt, noch davon, ob überhaupt ein Einspeisevertrag besteht. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Netzbetreiber frühzeitig über die Übertragung des Einspeisevertrags auf Ihren Sohn zu informieren. Bitte denken Sie auch daran, den Betreiberwechsel in das Marktstammdatenregister einzutragen.RA Dr. Hartwig von Bredow,Kanzlei von Bredow Valentin Herz, Berlin

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