Haben Sie an Ihrem Blumenfeld oder an Ihrem Milchtank eine fest verschlossene Kasse angebracht, in welche die Kunden auf Vertrauensbasis ihr Geld einwerfen, müssen Sie die nicht täglich leeren. Es reicht, wenn sie diese in regelmäßigen Abständen, spätestens am Monatsende, leeren und die Summe am Tag der Leerung im Kassenbuch als Bareinnahme erfassen. Das Gleiche gilt für einen Automaten, den Sie zum Beispiel zum Milch- oder Eierverkauf nutzen.
Geht das Geld hingegen in Ihrem Hofladen über die Ladentheke bzw. durch die Hände eines Verkäufers und bewahren Sie es in einer offenen Ladenkasse, also einer Kasse ohne elektrische Unterstützung auf, sieht das anders aus. Hier müssen Sie die Kasse täglich leeren, das Geld zählen und einen Kassenbericht erstellen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor (Az.: X R 11/16).
Felix Reimann, wetreu Münster