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Versichern gegen Hagel, Sturm & Co.?

Lesezeit: 5 Minuten

Hagel, Stürme, Starkregen und Frost können Sie über die Mehrgefahrenversicherung absichern. Fünf Tipps, worauf Landwirte achten sollten.


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Die Wetterextreme nehmen zu. Grund genug für die Landwirte, nicht nur die Absicherung gegen Hagel, sondern auch gegen Sturm, Starkregen und Frost in den Blick zu nehmen. Die Policen sind aber recht teuer. Schauen Sie deshalb genau hin, ob und welche Absicherung Sie brauchen und welche Details wichtig sind.


1. Risiko kalkulieren


Analysieren Sie zunächst das Schadenrisiko für Ihren Standort. Also: Gab es in der Vergangenheit vermehrt hohe Schäden aufgrund bestimmter Wetterereignisse? Welche Kulturen sind durch welche Wetterrisiken besonders gefährdet? Ist ein Großteil Ihres Einkommens vom Ackerbau oder nur einer Kultur abhängig? Haben Sie hohe Verbindlichkeiten? Müssen Sie hohe Pachten oder Löhne zahlen? Wie steht es um Ihre Eigenkapitalreserven?


So könnte sich z.B. für Futterbau- oder Biogasbetriebe die zusätzliche Absicherung von Mais gegen Sturm und evtl. gegen Starkregen lohnen. Bei Kartoffeln kann eine Absicherung gegen Starkregen, bei Rüben gegen Spätfröste sinnvoll sein. Bei Raps wählen Landwirte oft eine Police gegen Sturm und Starkregen im Paket, bei Winterraps ggf. auch gegen Frost. Auch für Sonderkulturbetriebe kommt eine Mehrgefahrenversicherung durchaus infrage.


Prüfen Sie auch, ob vielleicht schon andere Maßnahmen wie z.B. die Auswahl weniger sturm- bzw. frostempfindlicher Sorten, vielfältige Fruchtfolgen, die Anlage bzw. Wartung von Drainagen und Vorflutern oder die Bildung finanzieller Reserven ausreichen, um einer Existenzgefährdung durch Wetterextreme vorzubeugen.


2. Hinschauen bei Starkregen


Bei der Starkregenpolice sollten Sie genau hinschauen, ob auch Schäden durch stehendes Wasser abgesichert sind, gerade für Kartoffeln kann das sehr wichtig sein. Diesen Schutz bieten aber mittlerweile bis auf die MMA alle befragten Versicherer an – die Hagelgilde im Rahmen ihrer Schadenpolice allerdings nur für Kartoffeln. Aber welche Niederschlagsmenge gilt eigentlich als Starkregen: Meistens 50 mm/Tag, bei der Versicherungskammer Bayern zusätzlich 25 mm/15 min, bei der Mecklenburgischen zusätzlich 15 mm/15 min.


Beim indexbasierten Aquaflex-Tarif der Hagelgilde ist übrigens nicht nur Starkregen abgesichert, sondern auch der Nässeschaden nach lang anhaltendem Regen, ggf. auch für Grünland.


3. Alle Schäden beachten


Wollen Sie Schäden, die z.B. bei Kartoffeln, Rüben oder auch Sonderkulturen durch Inhalts- und Qualitätsverluste versichern, sollten Sie ganz genau hinschauen. So sind z.B. Zuckerertragsverluste bei Rüben und Stärkeverluste bei Stärkekartoffeln teilweise standardmäßig mitversichert, z.T. aber auch nicht. Fragen Sie die Versicherer deshalb ganz konkret nach entsprechenden Zusatzangeboten und prüfen Sie, welches Angebot am besten passt.


Wollen Sie Folgekosten z.B. durch eine wegen Sturm oder Starkregen verspätete bzw. aufwendigere Ernte versichern, ist das vielfach nicht möglich. Aber auch hier sollten Sie konkret nachfragen. Beispielsweise können Sie bei der Vereinigten Hagel zusätzlich Qualitäts- und Preiseinbußen durch eine verspätete Ernte u.a. bei Sonderkulturen versichern, bei VGH zusätzlich Qualitäts- und Folgeschäden. Im Schadenfall sind ggf. auch Einzelfallentscheidungen denkbar.


Lagerschäden durch Sturm und Starkregen werden vielfach nur pauschal entschädigt, ggf. aber gemäß der festgestellten Entschädigungsstufe – z.B. mit 10 oder 15% der Versicherungssumme. Vereinzelt erfolgt auch eine individuelle Entschädigung, beispielsweise bei der Hagelgilde, bei der VGH und bei der MMA für Mais.


Beachten Sie auch, dass die Haftungszeiträume im Einzelfall zu kurz sein können, z.B. wenn die Haftung von Sturm- oder Starkregenschäden für Mais vor der Ernte endet oder Frost standardmäßig erst ab 1. Mai versichert ist. Aber es gibt Ausnahmen: So bieten die Vereinigte Hagel und die Mecklenburgische für bestimmte Winterkulturen je nach Entwicklungsstadium eine Absicherung gegen Frost vor dem 1. Mai. Für Erdbeeren mit den üblichen Frostschutzmaßnahmen bietet die MMA einen Haftungsbeginn ab dem 15. April und die Vereinigte Hagel einen früheren Haftungsbeginn in Abhängigkeit vom Entwicklungsstadium.


4. Versicherungssumme im Blick haben


Als Versicherungssumme schlagen die Versicherer in der Regel den jeweiligen Marktpreis vor. Prüfen Sie, ob dieser mit Ihren tatsächlichen Ertrags- und Preiserwartungen übereinstimmt. Entscheidend ist, dass Sie den Betrag absichern, den Sie im Schadenfall tatsächlich benötigen. Prüfen Sie dabei auch, ob Sie eventuell Abschläge von der Versicherungssumme vornehmen können oder ggf. vielleicht schon die Anbaukosten als Richtwert für die Versicherungssummen ausreichen.


„Und achten Sie darauf, dass die Versicherungssummen im Laufe der Zeit nicht nur an steigende Preise, sondern auch an sinkende Marktpreise angepasst werden“, so Versicherungsberater Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer NRW. Andernfalls zahlen Sie unnötig hohe Prämien.


5. Passenden Tarif wählen


Je nach Versicherer und Police können Sie zwischen festen und variablen Beiträgen wählen. Bei variablen Beiträgen profitieren Sie von Schadenfreiheitsrabatten nach schadenfreien Jahren, nach einem Schadenfall müssen Sie aber mit Prämienerhöhungen rechnen. Mit festen Beiträgen dagegen können Sie die jährlichen Kosten klar kalkulieren. Lassen Sie sich am besten für mögliche Schäden beispielhaft sowohl die Entschädigung als auch den Beitrag für das Folgejahr berechnen.


Prüfen Sie auch, ob Sie z.B. durch Rabatte oder Selbstbehalten die Prämie drücken können. Beachten Sie dabei, dass der Selbstbehalt sich mal auf die Entschädigungssumme und mal auf die Versicherungssumme bezieht. Lassen Sie sich auch berechnen, um wie viel günstiger der Beitrag mit Selbstbehalt ist und wie hoch der Selbstbehalt im Schadenfall genau ausfällt.


„Am Ende sollten Sie sich unbedingt die Jahresprämie einschließlich Steuern und Gebühren ausweisen lassen und sich auch nicht durch die womöglich niedrigen halbjährlichen Zahlungsbeträge täuschen lassen“, so Versicherungsberater Burkhard Fry.


anne.schulze-vohren@topagrar.com

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