Vertragskosten für einen Flächenkauf steuerlich absetzen?
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2017 wollten wir von einer Agrargenossenschaft Ackerland kaufen. Dafür erstellte uns ein Rechtsanwalt einen Vertrag. Da die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht ausübte, war der Vertrag ungültig. Können wir diese Vertragskosten von der Steuer absetzen?
2017 wollten wir von einer Agrargenossenschaft Ackerland kaufen. Dafür erstellte uns ein Rechtsanwalt einen Vertrag. Da die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht ausübte, war der Vertrag ungültig. Können wir diese Vertragskosten von der Steuer absetzen?
Wenn Sie das Grundstück für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb nutzen wollten, gelten die angefallenen Aufwendungen, die Sie für den Erwerb der Fläche bezahlt haben, als Betriebsausgabe. Daher können Sie die Anwaltskosten für die Vertragserstellung von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Sie müssen aber zweifelsfrei nachweisen, dass Sie das Grundstück für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb benötigt hätten. Dafür muss die Fläche mit dem vorhandenen Betrieb zusammenhängen. Ein Kriterium ist, dass sie maximal 100 km vom Betrieb entfernt sein darf. Vor allem bei Flächen in auseinanderliegenden Bundesländern, z.B. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, ist der Nachweis problematisch.
Achtung: Wenn Sie die Fläche erworben haben, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, dürfen Sie die Anwaltskosten nicht steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2010 entschieden. StB Stefan Heins,
wetreu, Kiel
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2017 wollten wir von einer Agrargenossenschaft Ackerland kaufen. Dafür erstellte uns ein Rechtsanwalt einen Vertrag. Da die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht ausübte, war der Vertrag ungültig. Können wir diese Vertragskosten von der Steuer absetzen?
2017 wollten wir von einer Agrargenossenschaft Ackerland kaufen. Dafür erstellte uns ein Rechtsanwalt einen Vertrag. Da die Landgesellschaft das Vorkaufsrecht ausübte, war der Vertrag ungültig. Können wir diese Vertragskosten von der Steuer absetzen?
Wenn Sie das Grundstück für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb nutzen wollten, gelten die angefallenen Aufwendungen, die Sie für den Erwerb der Fläche bezahlt haben, als Betriebsausgabe. Daher können Sie die Anwaltskosten für die Vertragserstellung von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Sie müssen aber zweifelsfrei nachweisen, dass Sie das Grundstück für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb benötigt hätten. Dafür muss die Fläche mit dem vorhandenen Betrieb zusammenhängen. Ein Kriterium ist, dass sie maximal 100 km vom Betrieb entfernt sein darf. Vor allem bei Flächen in auseinanderliegenden Bundesländern, z.B. Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern, ist der Nachweis problematisch.
Achtung: Wenn Sie die Fläche erworben haben, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, dürfen Sie die Anwaltskosten nicht steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof 2010 entschieden. StB Stefan Heins,