Zu: „Wundertüte Liefervertrag“, top agrar 4/2021, Seite 140.
Vertragslandwirtschaft
Lesezeit: 2 Minuten
„Vertragslandwirtschaft“ bestimmt heute das tägliche Leben der Landwirte! Ist das immer ein Vorteil für die Landwirte? Liefer- und Abnahmeverträge sind in der Regel nur Absicherungen für die Abnahme der Produkte. Sehr oft, aber nicht immer, garantieren diese einen Mindestpreis.
In den Verträgen verpflichtet sich der Landwirt zu verschiedenen Maßnahmen, die er bei der Produktion zu erfüllen hat (Tierhaltung, Fütterung, Saatgut, Pflanzenschutz usw.).
Der Landwirt hat während der Produktion mit den gesamten Produktionskosten in Vorleistung zu treten. Die Bezahlung des Produktes erfolgt oft Wochen oder Monate nach der Lieferung. Das ist eine Entwicklung, die es in der übrigen Wirtschaft so nicht gibt.
Wenn Sie heute beim Tischler ein Möbelstück bestellen, bei der Baufirma einen Auftrag erteilen oder eine größere Maschine kaufen, dann wird überall mit der Vertragsunterzeichnung ein Teil (25% bis 50 %) des Endpreises als Anzahlung fällig. Nicht so bei der Vertragsproduktion in der Landwirtschaft. Das kann so nicht die Zukunft sein.
Es ist auch nicht einzusehen, dass vereinbarte Liefertermine vom abnehmenden Betrieb nicht eingehalten werden können und die zusätzlichen Kosten und Qualitätseinbußen zu Lasten des Landwirtes gehen.
Mit der Unterzeichnung eines Liefer- und Abnahmevertrages übernimmt auch der Abnehmer Pflichten. Eine muss sein, dass auch ein Teil der voraussichtlichen Endverkaufssumme als Anzahlung getätigt wird.Franz Mold, Ö-3910 Zwettl, Österreich
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„Vertragslandwirtschaft“ bestimmt heute das tägliche Leben der Landwirte! Ist das immer ein Vorteil für die Landwirte? Liefer- und Abnahmeverträge sind in der Regel nur Absicherungen für die Abnahme der Produkte. Sehr oft, aber nicht immer, garantieren diese einen Mindestpreis.
In den Verträgen verpflichtet sich der Landwirt zu verschiedenen Maßnahmen, die er bei der Produktion zu erfüllen hat (Tierhaltung, Fütterung, Saatgut, Pflanzenschutz usw.).
Der Landwirt hat während der Produktion mit den gesamten Produktionskosten in Vorleistung zu treten. Die Bezahlung des Produktes erfolgt oft Wochen oder Monate nach der Lieferung. Das ist eine Entwicklung, die es in der übrigen Wirtschaft so nicht gibt.
Wenn Sie heute beim Tischler ein Möbelstück bestellen, bei der Baufirma einen Auftrag erteilen oder eine größere Maschine kaufen, dann wird überall mit der Vertragsunterzeichnung ein Teil (25% bis 50 %) des Endpreises als Anzahlung fällig. Nicht so bei der Vertragsproduktion in der Landwirtschaft. Das kann so nicht die Zukunft sein.
Es ist auch nicht einzusehen, dass vereinbarte Liefertermine vom abnehmenden Betrieb nicht eingehalten werden können und die zusätzlichen Kosten und Qualitätseinbußen zu Lasten des Landwirtes gehen.
Mit der Unterzeichnung eines Liefer- und Abnahmevertrages übernimmt auch der Abnehmer Pflichten. Eine muss sein, dass auch ein Teil der voraussichtlichen Endverkaufssumme als Anzahlung getätigt wird.Franz Mold, Ö-3910 Zwettl, Österreich