Verwaltung und Schule laufen per Telefon und online weiter
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Die Landwirtschaftskammern und -ämter in den Bundesländern versuchen, den Betrieb per Telefon und im Internet aufrechtzuerhalten. Die Berater sind zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten weiterhin Förder- und Sammelanträge. Veranstaltungen der Kammern finden in den entsprechenden Bundesländern bis zum 19. April nicht statt, z.T. auch noch länger. Nur vereinzelt gibt es Webinare zu bestimmten Themen.
Beim Online-Prämienantrag bieten einige Kammern z.B. in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein online Beratung an. Infos finden Sie auf den Internetseiten. Als Frist für den Sammelantrag galt bis Redaktionsschluss (7.4.) weiterhin der 15. Mai. Wichtig beim Onlineantrag: Nach Absenden erhalten Sie den Datenbegleitschein. Diesen drucken Sie aus, unterschreiben ihn und übergeben ihn per Post, Fax oder Einwurf in den Briefkasten an die Bewilligungsstelle. Eine Mail reicht rechtlich nicht aus.
Die AFP-Förderanträge werden weiterhin bearbeitet. In Brandenburg wurde die Frist für AFP-Anträge auf den 30.06. verlängert, sodass dort keine Engpässe entstehen.
Die Kontrollen finden in den Bundesländern weiter statt. Niedersachsen hat die Meldefrist für den Nährstoffvergleich auf den 30. April verlängert. Auch tatsächliche Vor-Ort Kontrollen führen die meisten Bundesländer weiter durch. Sachsen hat diese hingegen ausgesetzt, während Rheinland-Pfalz nur Kontrollen ohne Personenkontakt, z.B. die Flächenkontrolle im Weinbau, macht.
Ob die Abschlussprüfungen termingerecht stattfinden, steht in den meisten Bundesländern erst Mitte April fest. Bis zum 19. April sind alle Prüfungen abgesagt. Der Berufs- und Fachschulunterricht findet bis zum 19. April nicht in den Schulen statt. In einigen Bundesländern wird Onlineunterricht angeboten. Dafür müssen die Betriebe den Auszubildenden Bearbeitungszeit einräumen.
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Die Landwirtschaftskammern und -ämter in den Bundesländern versuchen, den Betrieb per Telefon und im Internet aufrechtzuerhalten. Die Berater sind zu den normalen Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten weiterhin Förder- und Sammelanträge. Veranstaltungen der Kammern finden in den entsprechenden Bundesländern bis zum 19. April nicht statt, z.T. auch noch länger. Nur vereinzelt gibt es Webinare zu bestimmten Themen.
Beim Online-Prämienantrag bieten einige Kammern z.B. in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein online Beratung an. Infos finden Sie auf den Internetseiten. Als Frist für den Sammelantrag galt bis Redaktionsschluss (7.4.) weiterhin der 15. Mai. Wichtig beim Onlineantrag: Nach Absenden erhalten Sie den Datenbegleitschein. Diesen drucken Sie aus, unterschreiben ihn und übergeben ihn per Post, Fax oder Einwurf in den Briefkasten an die Bewilligungsstelle. Eine Mail reicht rechtlich nicht aus.
Die AFP-Förderanträge werden weiterhin bearbeitet. In Brandenburg wurde die Frist für AFP-Anträge auf den 30.06. verlängert, sodass dort keine Engpässe entstehen.
Die Kontrollen finden in den Bundesländern weiter statt. Niedersachsen hat die Meldefrist für den Nährstoffvergleich auf den 30. April verlängert. Auch tatsächliche Vor-Ort Kontrollen führen die meisten Bundesländer weiter durch. Sachsen hat diese hingegen ausgesetzt, während Rheinland-Pfalz nur Kontrollen ohne Personenkontakt, z.B. die Flächenkontrolle im Weinbau, macht.
Ob die Abschlussprüfungen termingerecht stattfinden, steht in den meisten Bundesländern erst Mitte April fest. Bis zum 19. April sind alle Prüfungen abgesagt. Der Berufs- und Fachschulunterricht findet bis zum 19. April nicht in den Schulen statt. In einigen Bundesländern wird Onlineunterricht angeboten. Dafür müssen die Betriebe den Auszubildenden Bearbeitungszeit einräumen.