Für Landwirte, die im Agrarantrag 2023 die Ökoregelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ beantragen möchten, gibt es leider immer noch keine Klarheit, ob Mais und Hirse unter den maximal 66%igen Getreideanteil fallen. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage mit. Unsere Übersicht 2 in der top agrar-Ausgabe 1/2023, S. 52, war in diesem Punkt nicht ganz korrekt, wofür wir uns entschuldigen.
Dass wichtige Details der Ökoregelungen so kurz vor der Aussaat der Sommerkulturen immer noch nicht feststehen, ist für Landwirte ein Unding. Derzeit gibt es weder eine vollständige Infobroschüre zur GAP, noch zu den Konditionalitäten oder einen vollständigen Fragen-Antworten-Katalog.
Auch Dr. Wilfried Steffens vom niedersächsischen Landvolk kritisiert den schleppenden Informationsfluss. Der Grund aus seiner Sicht: Es mangele derzeit etwas an „Führung“ im BMEL gegenüber den Ländern.
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Für Landwirte, die im Agrarantrag 2023 die Ökoregelung 2 „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ beantragen möchten, gibt es leider immer noch keine Klarheit, ob Mais und Hirse unter den maximal 66%igen Getreideanteil fallen. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) auf Anfrage mit. Unsere Übersicht 2 in der top agrar-Ausgabe 1/2023, S. 52, war in diesem Punkt nicht ganz korrekt, wofür wir uns entschuldigen.
Dass wichtige Details der Ökoregelungen so kurz vor der Aussaat der Sommerkulturen immer noch nicht feststehen, ist für Landwirte ein Unding. Derzeit gibt es weder eine vollständige Infobroschüre zur GAP, noch zu den Konditionalitäten oder einen vollständigen Fragen-Antworten-Katalog.
Auch Dr. Wilfried Steffens vom niedersächsischen Landvolk kritisiert den schleppenden Informationsfluss. Der Grund aus seiner Sicht: Es mangele derzeit etwas an „Führung“ im BMEL gegenüber den Ländern.