Offensichtlich beantragen einige Landwirte die Corona-Soforthilfen, ohne dass ihnen das Geld zusteht. Aber das kann teuer werden. Denn bei falschen, unvollständigen Angaben oder einer Überkompensation müssen sie das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen und zusätzlich verzinsen.
Auch landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind antragsberechtigt. Allerdings nur dann, wenn der Hof nachweislich durch die Pandemie in Not geraten ist. Das dürfte zum Beispiel bei Direktvermarktern, Saison- oder Ferienhofbetrieben der Fall sein.
Ein Schweinemäster mit einem Rein-Raus-Verfahren, der im März dieses Jahres 50% weniger Umsätze als im Vorjahreszeitraum erzielt hat, zählt aber womöglich eher nicht dazu.
Bedenken Sie außerdem:
Bewahren Sie den Antrag und die Unterlagen zehn Jahre lang auf.
In Ihrer nächsten Steuererklärung müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Soforthilfe verwendet haben.
Die Soforthilfe ist wie ein Gewinn zu versteuern.
Die Behörden prüfen Ihren Antrag nicht nur jetzt. Sie führen auch intensive Nachprüfungen durch.
Berücksichtigen Sie, dass eingesparte Kosten durch die Coronakrise in die Berechnungen einfließen.
Mehr Informationen zu den Soforthilfen finden Sie in der top agrar 5/2020 auf der Seite 31.
Bernhard Billermann, wetreu Münster
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Offensichtlich beantragen einige Landwirte die Corona-Soforthilfen, ohne dass ihnen das Geld zusteht. Aber das kann teuer werden. Denn bei falschen, unvollständigen Angaben oder einer Überkompensation müssen sie das zu viel erhaltene Geld zurückzahlen und zusätzlich verzinsen.
Auch landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern sind antragsberechtigt. Allerdings nur dann, wenn der Hof nachweislich durch die Pandemie in Not geraten ist. Das dürfte zum Beispiel bei Direktvermarktern, Saison- oder Ferienhofbetrieben der Fall sein.
Ein Schweinemäster mit einem Rein-Raus-Verfahren, der im März dieses Jahres 50% weniger Umsätze als im Vorjahreszeitraum erzielt hat, zählt aber womöglich eher nicht dazu.
Bedenken Sie außerdem:
Bewahren Sie den Antrag und die Unterlagen zehn Jahre lang auf.
In Ihrer nächsten Steuererklärung müssen Sie nachweisen, wofür Sie die Soforthilfe verwendet haben.
Die Soforthilfe ist wie ein Gewinn zu versteuern.
Die Behörden prüfen Ihren Antrag nicht nur jetzt. Sie führen auch intensive Nachprüfungen durch.
Berücksichtigen Sie, dass eingesparte Kosten durch die Coronakrise in die Berechnungen einfließen.
Mehr Informationen zu den Soforthilfen finden Sie in der top agrar 5/2020 auf der Seite 31.
Bernhard Billermann, wetreu Münster
/, Schulze Harling, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Diethard Rolink, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Diethard Rolink, Harms, Johanna Garbert, Gesa Harms, Franz-Christoph Michel, Betriebsleitung, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren, Anne Schulze Vohren