Aufgepasst, wer im vergangenen Jahr eine Solaranlage gekauft hat und den Sonnenstrom teilweise auch privat nutzt: Sie müssen Ihr Solarkraftwerk bis zum 31. Mai 2016 Ihrem Unternehmensvermögen zuordnen. Andernfalls können Sie vom Finanzamt nicht die Vorsteuer aus dem Kauf zurückverlangen.
Wichtig: Der Fiskus schickt Ihnen zwar in der Regel einen Fragebogen zu, in dem Sie angeben müssen, ob Sie die Anlage zu 100% im Betrieb, teilweise unternehmerisch oder rein privat nutzen.
Diese Angaben reichen aber nicht aus, um sich den Vorsteuerabzug zu sichern. Das hat das Finanzgericht Niedersachsen in einem aktuellen Urteil klargestellt (Az.: 5 K 112/15). Stattdessen müssen Sie den Vorsteuerabzug im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung geltend machen.