Wir halten unsere Rinder in den Sommermonaten auf der Weide. Da die Tiere dort keinen Schatten haben, hat sich das Veterinäramt wiederholt beschwert. Daher weiden die Rinder nun auf eine Streuobstwiese. Ab welchen Temperaturen brauchen die Tiere einen Schattenwurf? Was drohen für Strafen?
Wir halten unsere Rinder in den Sommermonaten auf der Weide. Da die Tiere dort keinen Schatten haben, hat sich das Veterinäramt wiederholt beschwert. Daher weiden die Rinder nun auf eine Streuobstwiese. Ab welchen Temperaturen brauchen die Tiere einen Schattenwurf? Was drohen für Strafen?
Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung besagen, dass Nutztieren ein erforderlicher Witterungsschutz zur Verfügung stehen muss. Die Vorschriften geben allerdings keine konkreten Temperatur an, ab dem Rinder oder andere Tierarten einen Sonnenschutz brauchen. Da es keinen konkreten Richtwert gibt, entscheidet dann das Veterinäramt vor Ort, ob die Tiere einen Schutz brauchen. Bei Tieren, die über einen längeren Zeitraum hinweg ununterbrochen im Freien gehalten werden, dürfte ein Witterungsschutz in jedem Fall unerlässlich sein. Dieser sollte selbstverständlich allen Tieren der Herde ausreichend Platz bieten.
Die Wissenschaft erläutert zum Richtwert Folgendes: Laut dem Tiergesundheitsdienst Freiburg weisen Rinder eine gute Toleranz gegenüber Temperaturen im Bereich von 0 bis 20°C auf. Steigen die Temperaturen über 20°C an, wirkt sich dies zunehmend auf die körperliche Verfassung der Tiere aus. Extrem hohe Temperaturen können im schlimmsten Fall zu Kreislaufversagen und dem Tod der Tiere führen.
Erfahren die Rinder durch Fehlen eines erforderlichen Witterungsschutzes Leid, so kann das mit einem Bußgeld von bis zu 25000 € geahndet werden.
Die Höhe des Bußgeldes lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern setzt die Behörde nach ihrem Ermessen fest. Dabei orientiert sie sich an den konkreten Gegebenheiten, z.B. wie lange die Tiere in der prallen Sonne standen oder wie hoch die Temperaturen waren etc.RA Jürgen Althaus, tiermedrecht, Münster
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Wir halten unsere Rinder in den Sommermonaten auf der Weide. Da die Tiere dort keinen Schatten haben, hat sich das Veterinäramt wiederholt beschwert. Daher weiden die Rinder nun auf eine Streuobstwiese. Ab welchen Temperaturen brauchen die Tiere einen Schattenwurf? Was drohen für Strafen?
Wir halten unsere Rinder in den Sommermonaten auf der Weide. Da die Tiere dort keinen Schatten haben, hat sich das Veterinäramt wiederholt beschwert. Daher weiden die Rinder nun auf eine Streuobstwiese. Ab welchen Temperaturen brauchen die Tiere einen Schattenwurf? Was drohen für Strafen?
Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung besagen, dass Nutztieren ein erforderlicher Witterungsschutz zur Verfügung stehen muss. Die Vorschriften geben allerdings keine konkreten Temperatur an, ab dem Rinder oder andere Tierarten einen Sonnenschutz brauchen. Da es keinen konkreten Richtwert gibt, entscheidet dann das Veterinäramt vor Ort, ob die Tiere einen Schutz brauchen. Bei Tieren, die über einen längeren Zeitraum hinweg ununterbrochen im Freien gehalten werden, dürfte ein Witterungsschutz in jedem Fall unerlässlich sein. Dieser sollte selbstverständlich allen Tieren der Herde ausreichend Platz bieten.
Die Wissenschaft erläutert zum Richtwert Folgendes: Laut dem Tiergesundheitsdienst Freiburg weisen Rinder eine gute Toleranz gegenüber Temperaturen im Bereich von 0 bis 20°C auf. Steigen die Temperaturen über 20°C an, wirkt sich dies zunehmend auf die körperliche Verfassung der Tiere aus. Extrem hohe Temperaturen können im schlimmsten Fall zu Kreislaufversagen und dem Tod der Tiere führen.
Erfahren die Rinder durch Fehlen eines erforderlichen Witterungsschutzes Leid, so kann das mit einem Bußgeld von bis zu 25000 € geahndet werden.
Die Höhe des Bußgeldes lässt sich nicht pauschal festlegen, sondern setzt die Behörde nach ihrem Ermessen fest. Dabei orientiert sie sich an den konkreten Gegebenheiten, z.B. wie lange die Tiere in der prallen Sonne standen oder wie hoch die Temperaturen waren etc.RA Jürgen Althaus, tiermedrecht, Münster