Die Prämien des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ in Höhe von 2000 € bzw. 3000 € können wohl nur wenige landwirtschaftliche Betriebe in Anspruch nehmen. Denn förderfähig sind nur solche Betriebe, die in der ersten Jahreshälfte 2020 aufgrund der Pandemie mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
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Die Prämien des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ in Höhe von 2000 € bzw. 3000 € können wohl nur wenige landwirtschaftliche Betriebe in Anspruch nehmen. Denn förderfähig sind nur solche Betriebe, die in der ersten Jahreshälfte 2020 aufgrund der Pandemie mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder deren Umsatz im April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.