Vor allem Betriebe, die in den vergangenen Jahren noch deutlich investiert haben, sollten über einen Wechsel zur Regelbesteuerung nachdenken. Dabei sollten Sie vor allem folgende Punkte im Blick behalten:
- Wie hoch ist bei den aktuellen Preisverhältnissen der Pauschalierungsvorteil? Ergibt sich schon ein deutlicher Nachteil für Sie?
- Welche Vorsteuern können Sie bei einer Regelbesteuerung noch aus früheren Investitionen als sogenannte Vorsteuerberichtigungen vom Finanzamt zurückgefordern?
- Welche Auswirkungen können sich bei einer Rückkehr zur Pauschalierung ergeben?
Bedenken Sie auch die Auswirkungen auf die Einkommensteuer:
- Die in den Vorjahren als Betriebsausgaben abgezogenen Vorsteuerbeträge aus Investitionen haben die Gewinne (z.B. in 2014/15) oft deutlich gemindert. Bei den derzeitigen Preisverhältnissen erhöhen zwar die teilweise zurückfließenden Vorsteuerbeträge das Jahresergebnis im laufenden Jahr dann wieder. Die einkommensteuerlichen Nachteile daraus dürften für die meisten Betriebe derzeit aber relativ niedrig ausfallen.
- Die nach Beendigung der Regelbesteuerung meistens zurückzuzahlenden Vorsteuerbeträge aus Investitionen während der Regelbesteuerungsphase stellen laufende Betriebs-ausgaben dar, die die Einkommensteuerbelastung mindern.