Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Was bei der Umnutzung von Ställen beachten?

Lesezeit: 2 Minuten

Wir haben unseren Betrieb seit 2010 komplett verpachtet. Bis 2017 waren die Schweinemastställe noch belegt. Wir wollen diese Stallanlagen jetzt als Lagerraum vermieten. Die Gebäude stehen alle auf einer Hofstelle im Außenbereich. Was ist zu beachten?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wir haben unseren Betrieb seit 2010 komplett verpachtet. Bis 2017 waren die Schweinemastställe noch belegt. Wir wollen diese Stallanlagen jetzt als Lagerraum vermieten. Die Gebäude stehen alle auf einer Hofstelle im Außenbereich. Was ist zu beachten?


Für die Umnutzung Ihrer Wirtschaftsgebäude brauchen Sie eine Baugenehmigung. Wenn Sie die Gebäudehülle in ihrer äußeren Gestalt nicht verändern, reicht eine sogenannte Umnutzungsgenehmigung aus. Lassen Sie sich hier von einem erfahrenen Architekten beraten, damit es nicht zum Streit mit dem Bauamt kommt.


Eine Umnutzungsgenehmigung im Außenbereich bekommen Sie nur, wenn das betreffende Gebäude offiziell genehmigt wurde und vor mehr als sieben Jahren errichtet worden ist. Häufig ist Landwirten nicht mehr bewusst, dass bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile in der Vergangenheit erheblich umgebaut wurden. In dem Fall müssten Sie die Gebäude nachträglich genehmigen lassen. Wichtig ist, dass Sie nachweisen können, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung noch ein landwirtschaftlicher Betrieb besteht. So weisen Sie Ihre Privilegierung nach.


Die Umnutzung eines Gebäudes dürfen Sie nur einmal beantragen. Wollen Sie aus den Lagerräumen später Wohnungen machen, bekommen Sie keine Genehmigung. Überlegen Sie also genau, wie Sie die Gebäude langfristig nutzen wollen. Außerdem müssen Sie sich verpflichten, keine gleichartigen Wirtschaftsgebäude wie diejenigen, die Sie umnutzen, neu zu errichten. Nutzen Sie beispielsweise einen Schweinestall um, unterschreiben Sie, dass Sie keinen neuen Schweinestall bauen. RA Dr. Frank Schulze, Meisterernst, Düsing Manstetten, Münster

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.