Die EU-Kommission hat 2018 ein Konzept zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 veröffentlicht. Die Diskussion dreht sich ausschließlich darum. Das sind die Vorschläge im Kern:
Die Zweisäulen-Struktur bleibt.
In der ersten Säule erhalten Landwirte neben der Basisprämie zusätzliche Zahlungen für freiwillige, einjährige Umweltmaßnahmen, sog. Eco-Schemes.
Das Greening wird verpflichtend. Landwirte müssen zum Erhalt der Direktzahlungen also künftig sowohl die heutigen Cross Compliance- als auch die Greening-Anforderungen erfüllen.
Ab 60000 € werden die Direktzahlungen gekürzt und betragen maximal 100000 €/Betrieb.
In der zweiten Säule bleiben Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) erhalten, wenn sie nicht schon als Eco-Schemes angeboten werden.
Nicht die Kommission, sondern die Mitgliedsländer legen in Strategieplänen fest, welche Eco-Scheme- und AUKM-Maßnahmen sie ihren Landwirten anbieten. Die Kommission genehmigt die Pläne, wenn sie meint, dass diese die neun von der Kommission definierten Ziele der GAP – wie Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen und Klimaschutz – erreichen können.
„Jetzt geht es um die Ausgestaltung des Kommissionsvorschlags von 2018“, meint Professor Alfons Balmann, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik. „Hierbei gibt es jedoch viel Spielraum. Es ist daher weder nötig, noch zu erwarten, dass der Vorschlag auf den Kopf gestellt wird.“
Festzulegen bleiben alle Details: Wie sollen Eco-Schemes, Anforderungen an die Basisprämie und AUKM-Maßnahmen aussehen? Wie sind die Mittel auf Basisprämie, Eco-Schemes sowie erste und zweite Säule aufzuteilen? Was soll den Mitgliedsländern vorgeschrieben, was freigestellt werden?
Die Bundesregierung hat bisher nur einzelne Forderungen, kein Gesamtkonzept veröffentlicht. Sie unterstützt die Forderung der Kommission nach höheren Umweltauflagen zum Erhalt der Basisprämie und zählt dazu auch einen fixen Anteil nichtproduktiver Fläche. Der Deutsche Bauernverband lehnt beides ab. Ministerium und Verband fordern ein EU-weit verpflichtendes Mindestbudget für Eco-Schemes.
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Die EU-Kommission hat 2018 ein Konzept zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 veröffentlicht. Die Diskussion dreht sich ausschließlich darum. Das sind die Vorschläge im Kern:
Die Zweisäulen-Struktur bleibt.
In der ersten Säule erhalten Landwirte neben der Basisprämie zusätzliche Zahlungen für freiwillige, einjährige Umweltmaßnahmen, sog. Eco-Schemes.
Das Greening wird verpflichtend. Landwirte müssen zum Erhalt der Direktzahlungen also künftig sowohl die heutigen Cross Compliance- als auch die Greening-Anforderungen erfüllen.
Ab 60000 € werden die Direktzahlungen gekürzt und betragen maximal 100000 €/Betrieb.
In der zweiten Säule bleiben Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) erhalten, wenn sie nicht schon als Eco-Schemes angeboten werden.
Nicht die Kommission, sondern die Mitgliedsländer legen in Strategieplänen fest, welche Eco-Scheme- und AUKM-Maßnahmen sie ihren Landwirten anbieten. Die Kommission genehmigt die Pläne, wenn sie meint, dass diese die neun von der Kommission definierten Ziele der GAP – wie Sicherung der landwirtschaftlichen Einkommen und Klimaschutz – erreichen können.
„Jetzt geht es um die Ausgestaltung des Kommissionsvorschlags von 2018“, meint Professor Alfons Balmann, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Agrarpolitik. „Hierbei gibt es jedoch viel Spielraum. Es ist daher weder nötig, noch zu erwarten, dass der Vorschlag auf den Kopf gestellt wird.“
Festzulegen bleiben alle Details: Wie sollen Eco-Schemes, Anforderungen an die Basisprämie und AUKM-Maßnahmen aussehen? Wie sind die Mittel auf Basisprämie, Eco-Schemes sowie erste und zweite Säule aufzuteilen? Was soll den Mitgliedsländern vorgeschrieben, was freigestellt werden?
Die Bundesregierung hat bisher nur einzelne Forderungen, kein Gesamtkonzept veröffentlicht. Sie unterstützt die Forderung der Kommission nach höheren Umweltauflagen zum Erhalt der Basisprämie und zählt dazu auch einen fixen Anteil nichtproduktiver Fläche. Der Deutsche Bauernverband lehnt beides ab. Ministerium und Verband fordern ein EU-weit verpflichtendes Mindestbudget für Eco-Schemes.