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Was wollen die Verbände, was macht die Politik?

Bodenpreise

Lesezeit: 3 Minuten

Joachim Rukwied, Präsident des ­Deutschen Bauernverbandes


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„ Der Staat sollte in den Bodenmarkt nur eingreifen, wenn die bäuerlich-unternehmerische Agrarstruktur in Gefahr ist. Wir brauchen eine breite Streuung des Eigentums und keine Eigentumskonzentrationen. Drohen solche, muss auf Landesebene regional gegengesteuert werden. Das gilt auch für die Frage einer Genehmigungspflicht für Anteilsverkäufe. Dabei dürfen bewährte Betriebsstrukturen nicht zerschlagen werden.


Ein erweitertes Vorkaufsrecht für Siedlungsunternehmen sehe ich kritisch. Es darf v.a. keine „Flächenbevorratung“ für nicht-landwirtschaftliche Zwecke geben.


Ergänzend dazu muss der Staat endlich den Flächenverbrauch spürbar reduzieren.


Carl-Albrecht Bartmer, Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft


„Ob das Grundstückverkehrsgesetz je ordnungspolitisch begründet war, bezweifle ich. Leitbegriffe wie die „ungesunde Verteilung von Grund und Boden“ zeigen, dass es eher um Verteilungsfragen und gesellschaftliche Zielstellungen ging und geht.


Wenn wir beim Grund und Boden künftig noch stärker auf staatliche Institutionen setzen, dann überlassen wir den politischen Akteuren zunehmend die Entscheidungen. Diese sind aber kaum fachlich, sondern von der gesellschaftlichen Akzeptanz geleitet. Wenn das der Maßstab für die richtigen Bewirtschafter und Eigentümer wird, stellen wir die Kultur erfolgreicher ländlicher Räume auf den Kopf.


Michael Prinzzu Salm-Salm, Vorsitzender der AG Grundbesitzerverbände


„Es sollte nicht Aufgabe des Staates sein, zwischen vermeintlich guten und schlechten Investoren zu unterscheiden. Dies verletzt das Grundprinzip der freien Marktwirtschaft und der Kapitalfreiheit.


Ich bezweifle, dass eine Verschärfung des Grundstückverkehrsrechts dazu beitragen kann, zwischen guten und schlechten Investoren zu unterscheiden.


Besser ist es, Junglandwirte zu fördern, um diesen die Möglichkeit zu geben, landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben.


Dr. Willy Boß,Vorsitzender des Bundesverbandes der Landgesellschaften


„Wir hoffen, dass die Länderagrarminister die Vorschläge der Arbeitsgruppe aufgreifen und die Ausnahmen im Grundstückverkehrsgesetz einschränken, sonst wird das Bodenrecht zusehends ausgehöhlt. ­Juristisch ist das möglich, das zeigen unsere Gutachten eindeutig. Wichtig ist allerdings eine möglichst einheitliche Umsetzung.


In Baden-Württemberg gibt es bereits ein Vorkaufsrecht für die Landgesellschaften ohne Zweit- bzw. Nacherwerber. Dennoch hat es dort die neuerdings vom Bauernverband befürchtete „Flächenbevorratung“ nicht gegeben. D.h., es sind etwa gleich viel Flächen verkauft worden, wie gekauft wurden.


Dr. Hermann Onko ­Aeikens, Landwirt-schaftsmi­nister von Sachsen-Anhalt


„Die großen Agrarstrukturen in ­Ostdeutschland bieten Investoren attraktive Bedingungen.


Schon mit 500 Unternehmen der Größe der KTG agrar könnten wir die gesamten Agrarflächen in Deutschland bewirtschaften, mit 200 solcher Unternehmen die kompletten Nutzflächen der neuen Bundesländer.


Ist das eine Landwirtschaft, die beim Verbraucher und beim Steuerzahler auf Akzeptanz stößt und für die diese bereit sind, 300 €/ha an Ausgleichszahlungen aufzuwenden?


Wohl kaum. Deshalb wollen wir ein Agrarstruktursicherungsgesetz, das marktbeherrschende Positionen verhindert und den Preisanstieg dämpft.

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