Neben der Abschaffung des Nährstoffvergleichs, der Pflicht, nicht mehr als den ermittelten Düngebedarf und in den roten Gebieten sogar nochmals 20% weniger zu düngen, kommt es ab April 2020 voraussichtlich zu weiteren Änderungen an der Düngeverordnung. Zurzeit (Stand: 13.11.19) prüft die EU-Kommission, ob die Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung der Düngeverordnung ausreichen. So soll die 170 kg N-Grenze bei organischem Dünger in den roten Gebieten schlagbezogen gelten. Gülle soll auf unbestelltem Acker direkt eingearbeitet werden. Zudem ist ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau geplant. Die Gewässerabstände verändern und die Sperrfristen verlängern sich. Alle Details der geplanten Regelungen zur organischen Düngung lesen Sie in der top agrar 11/2019 ab Seite 50.
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Neben der Abschaffung des Nährstoffvergleichs, der Pflicht, nicht mehr als den ermittelten Düngebedarf und in den roten Gebieten sogar nochmals 20% weniger zu düngen, kommt es ab April 2020 voraussichtlich zu weiteren Änderungen an der Düngeverordnung. Zurzeit (Stand: 13.11.19) prüft die EU-Kommission, ob die Pläne der Bundesregierung zur Überarbeitung der Düngeverordnung ausreichen. So soll die 170 kg N-Grenze bei organischem Dünger in den roten Gebieten schlagbezogen gelten. Gülle soll auf unbestelltem Acker direkt eingearbeitet werden. Zudem ist ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau geplant. Die Gewässerabstände verändern und die Sperrfristen verlängern sich. Alle Details der geplanten Regelungen zur organischen Düngung lesen Sie in der top agrar 11/2019 ab Seite 50.