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Welche Absicherung passt?

Lesezeit: 3 Minuten

Landwirtschaftliche Gebäude werden i.d.R. gegen Feuer, Brand, Blitz-, Überspannungs- und Leitungswasserschäden sowie ggf. gegen Sturm versichert. Aber auch z.B. Hagel- oder Hochwasserschäden, Glasbruchschäden oder böswillige Beschädigungen können versichert werden.


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Neuwert bei Wiederaufbau:


  • Wenn das Gebäude einen hohen Wert hat und nach einem Schaden 1:1 wieder aufgebaut werden soll und kann, ist eine gleitende Neuwertsicherung einschließlich Unterversicherungsverzicht sinnvoll. Mehr als 80% aller Gebäude in der Landwirtschaft sind so versichert. Das Gebäude kann dann nach einem Schaden zu aktuellen Kosten komplett wieder aufgebaut werden. Dabei werden Versicherungssumme und -prämie ständig an sich ändernde Baupreise angepasst. Damit ist die gleitende Neuwertversicherung besonders umfangreich und deshalb vergleichsweise teuer.


Um für den Schadenfall kein Risiko von Leistungskürzungen zu haben, müssen Sie alle wertsteigernde Veränderungen an Gebäude und festem Inventar, wie z.B. eine Umnutzung oder eine neue Melkanlage nachmelden.


  • Wenn ein (Alt-)Gebäude nach einem Schaden zwar noch benötigt wird, aber nicht mehr in derselben Größe aufgebaut werden würde, kommt eine eingeschränkte gleitende Neuwertversicherung in Frage. Dann beträgt die Entschädigung im Schadenfall z.B. nur 40%, 50%, 60% oder 70% des versicherten Neuwertes. Damit können Sie dann im Vergleich zur „normalen“ gleitenden Neuwertversicherung 15 bis 20% der Versicherungsprämie sparen.
  • Weniger empfehlenswert, aber im Einzelfall eine Alternative, ist eine Neuwertversicherung mit fester Versicherungssumme. Damit können Sie auch bis zu 20% der Prämie sparen. Bei steigenden Baukosten müssen Sie dann jedoch selbst dafür sorgen, dass die Versicherungssumme regelmäßig angepasst wird. Sonst sind Sie im Schadenfall u.U. unterversichert.


Zeitwert, wenn kein Wiederaufbau:

Bei einer Zeitwertversicherung bekommen Sie für das versicherte Gebäude im Ernstfall nur eine Entschädigung, die dem bei Schaden aktuellen Wert des Gebäudes entspricht. Einen Wiederaufbau können Sie damit nicht bestreiten. Die Zeitwertversicherung eignet sich deshalb für Gebäude, die nach einem Brandschaden nicht wieder aufgebaut werden würden.


Ein Nachteil: Falls das Gebäude nach einem geringen Schaden doch repariert werden soll, zahlt die Versicherung nicht die vollen Reparaturkosten, sondern nur den Zeitwertanteil. Würde z.B. der Wiederaufbau eines Scheunendaches nach einem Brand 100000 € kosten, der Zeitwert des Daches aber nur 50000 € betragen, bekämen Sie nur 50000 € ersetzt.


Deshalb sollten Landwirte die Zeitwertentschädigung nur dann wählen, wenn das Gebäude z.B. nach Brand sehr wahrscheinlich einen Totalschaden hat oder auch nach geringeren Schäden abgerissen werden soll.


Bei wertlosen Gebäude abwägen:

Für ungenutzte, fast wertlose Gebäude wird von den Versicherungen oft die Versicherung der Abbruchkosten angeboten. Das kann sinnvoll sein, wenn durch Abbruch besondere Kosten z.B. durch Asbest, Kunststoffe oder sonstige umweltgefährdende Stoffe zu erwarten ist. Wird ein Gebäude nach einem Brand endgültig abgerissen und sind dabei keine besonderen Kosten zu erwarten, können Sie u.U. auch komplett auf eine Versicherung verzichten.


Wohnhaus individuell versichern:

Ihr Wohnhaus sollten Sie zum gleitenden Neuwert versichern, aber möglichst nicht im landwirtschaftlichen Tarif. Denn das Wohnhaus ist fast immer Privatvermögen und deshalb besser in der Wohngebäudeversicherung zu versichern. Schwierig ist das u.U. bei mit Wirtschaftsgebäuden verbunden Wohnhäusern. Hier sollten Sie mit Ihrem Versicherer verhandeln.

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