Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Welche Vorgaben gelten für die Premiumförderung?

Lesezeit: 2 Minuten

Wer beim Bau eines Milchviehstalles die Premiumförderung beantragt, muss seinen Tieren u.a. einen Laufhof zur Verfügung stellen. Eine Ausnahme davon ist nur dann möglich, wenn die Tiere im Sommer regelmäßig auf die Weide gehen oder wenn es die bauliche Ausgangslage bei einem Umbau nicht erlaubt und den Tieren mindestens 7 m2/GV Stallfläche zur Verfügung steht.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ansonsten sind nur Stallbauten förderfähig, bei denen mindestens ein Drittel der Herde gleichzeitig auf dem Laufhof Platz findet. Dabei gilt eine Platzvorgabe von 4,5 m²/GV. Umgerechnet auf die gesamte Herde müssen 1,5 m²/GV Laufhoffläche bereitstehen. Zum Vergleich: In Öko-Betrieben muss der Laufhof 4,5 m2/GV Platz bieten.


Die anrechenbare Laufhoffläche darf nicht überdacht sein. Das heißt, Dachüberstände, Außenliegeboxen oder Fressplätze werden nicht anerkannt. Reine Laufhöfe bzw. kombinierte Lauf-/Wartehöfe müssen in Baden-Württemberg eine Mindestbreite von 5 m vorweisen, in Bayern mindestens von 3 m.


Durch das Weglassen der Dacheindeckung über dem Fress- oder Laufgang eines einhäusigen Gebäudes kann übrigens kein Anspruch auf Förderung erwirkt werden. Ein integrierter Laufhof wird nur bei einer aufgelösten Bauweise akzeptiert.


Wie viel Dachfläche?

In Baden-Württemberg muss ein vorhandener Fressbereich mindestens auf einer Breite von 1,7 m überdacht sein. Da- rüber hinaus sollte der nicht überdachte Teil des Laufhofs hinter dem Fressbereich mindestens 4 m breit sein. In Bayern darf maximal ein Drittel der notwendigen Laufhoffläche permanent überdacht sein.


Sind zusätzlich Außenliegeboxen vorhanden, wird in Baden-Württemberg als Witterungsschutz für die Liegeboxen ein Dachüberstand von 0,5 bis 1,0 m für notwendig erachtet. Daher muss die Laufhofbreite inklusive Fressplatz dann mindestens 6,2 bis 6,7 m betragen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.