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Wem gehört die Prämie

Lesezeit: 3 Minuten

Zu: Agrarreform: Wie Sie jetzt im Ackerbau rechnen müssen, top agrar 11/2004, Seite 26. Derzeit wird in vielen Artikeln dargestellt, wie man sich als Verpächter die neuen EU-Agrarreform-Prämien sichern kann. Gut, dass dabei zumindest anerkannt wird, dass diese Prämienrechte von der EU für die Bewirtschafter und Pächter konzipiert und gedacht sind. Denn schließlich werden dadurch frühere Zahlungen ausgeglichen, die ja auch den Bewirtschaftern bzw. auch Pächtern zustanden. Deshalb sind die obigen Verträge auch nur unter Vorbehalt als rechtssicher zu bezeichnen. Trotzdem verlangen viele Verpächter kategorisch vom Pächter eine Unterschrift, dass die Prämienrechte nach Ende der Pachtzeit vom Pächter auf den Eigentümer übergehen sollen. In anderen Fällen, zum Beispiel bei der Verpachtung von Kirchenland, wird in Zusatzverträgen verlangt, die anteiligen Prämien vom bisherigen Pächter bei Pachtende auf den neuen Pächter zu übertragen. Diese letztere Regelung ist aber weniger aus der Sorge um den Neupächter geboren, denn der hat ja noch von den vorherigen Pachtflächen seine Prämienrechte. Vielmehr ist dies der einzige Weg, der für Nicht-landwirte wie Kirche und Land- Fonds gangbar ist, die Kontrolle über die Prämie bei Neuverpachtungen zu erlangen (denn im Besitz von Nichtlandwirten verfallen diese Prämienrechte). Ergebnis: Die bisherigen Pächter von Kirchenland verlieren die Prämien und bleiben bei der Suche nach neuem Pachtland ohne Prämienanspruch. Nun gibt es ja nicht nur Groß-Verpächter wie Anlage- Fonds von Banken, Stiftungen oder Kirchen. Die meisten Verpächter sind ehemalige Bauern, die zum erheblichen Teil auf ihre Pachteinnahmen angewiesen sind, oder Bauern, die ihr Land für eine bestimmte Zeit verpachtet haben in der Absicht oder Hoffnung, sie später wieder selber zu bewirtschaften (bzw. ihr Nachfolger). Angesichts der neuen, unklaren Informations- und Rechtslage befürchten viele von ihnen, dass sie ohne eigene Prämienrechte ihr Land nicht mehr verpachtet bekommen. Daraus resultiert dann die verständliche Überlegung, sich selber die Prämienrechte zu sichern. Diese Ängste sind aber nach Meinung fast aller Sachkenner völlig unbegründet. Die Prämienrechte der Pächter sind nur in Verbindung mit bewirtschaftetem Eigen- oder Pachtland realisierbar, deshalb wird die Pachtnachfrage absolut gleichhoch bleiben. Und weil die Flächen ja insgesamt in ihrem Umfang begrenzt sind und sogar eher abnehmen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass jemand mit Prämie den Verpächtern ihr Land abpachtet. Und die allermeisten Beobachter gehen deshalb auch davon aus, dass sich an der Pachthöhe kaum etwas ändern dürfte. Dies sollten auch die professionellen Großverpächter eigentlich genau wissen. Sie könnten doch mit gutem Beispiel vorangehen: Den Pächtern die ihnen zugedachten Prämienansprüche belassen und nicht abpressen und stattdessen bei neuen Pachtverhandlungen wie bisher eine Höhe aushandeln, die beiden Vertrags- Seiten gerecht wird. So kann man sich im Interesse einer langfristigen Geschäftsbeziehung auf gleicher Höhe offen in die Augen schauen. Ob es nicht bald auch Artikel und Verbands- Positionen gibt, die diesen Weg vorschlagen? Eckehard Niemann, 29553 Bienenbüttel-Varendorf (derzeit Verpächter)

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