Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Aus dem Heft

Weniger Steuern für Sturmholz

Lesezeit: 1 Minuten

Verkaufen Sie Sturmholz (Kalamität), unterliegen die Einkünfte daraus, anders als in top agrar 11/2017, S. 34 dargestellt, dem durchschnittlichen halben Einkommensteuersatz, wenn die Menge innerhalb des sog. Nutzungssatzes liegt. Diesen ermittelt die Finanzverwaltung anhand eines Forstbetriebswerkes. Forstbetriebe bis 50 ha, die über kein Forstbetriebswerk verfügen, setzen einen Nutzungssatz von 5 fm ohne Rinde/ha an. Übersteigt die verkaufte Menge den Nutzungssatz, werden die darauf entfallenden Einkünfte nur mit 25% des durchschnittlichen Einkommensteuersatzes besteuert. Achtung: Sie müssen die Kalamität immer vor der Aufarbeitung beim Finanzamt melden. Stb., vBP Dr. Richard Moser, Göttingen

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.