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Wenn Landverkauf die letzte Rettung ist

Lesezeit: 4 Minuten

B etriebe,denen die Verbindlichkeiten über den Kopf wachsen,haben nicht mehr viele Alternativen.Denn eine Tilgungsstreckung und das Drehen an kleinen Schrauben reicht dann nicht mehr aus.Eine grundlegende Sanierung wird erforderlich,um die Existenz zu sichern.Das heißt vor allem:Die Verbindlichkeiten müssen zu einem erheblichen Teil abgebaut werden mindestens um ein Drittel,besser noch um 50 %. Ohne die Veräußerung von Vermögen ist dieses Ziel meist nicht zu erreichen. Vermögensveräußerungen zum Zweck der finanziellen Sanierung sind aber nur sinnvoll,wenn die eigentlichen Produktionsleistungen stimmen. Falls außerlandwirtschaftliche Vermögenswerte,wie z.B.Mietobjekte,vorhanden sind,können auch diese veräußert werden.Oft ist aber gerade die Rentabilität der außerlandwirtschaftlichen Objekte mit z.B.5 %Verzinsung für eine Mietwohnung recht gut.Sie sollten daher genau prüfen,ob die Veräußerung Ihres außerlandwirtschaftlichen Vermögens wirklich sinnvoll ist.Wenn die Verzinsung höher ist als Ihre Kreditzinsen, sollten Sie bei der Veräußerung solcher Vermögenswerte zurückhaltend sein. Wenn am Landverkauf kein Weg vorbeiführt,sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten: Vor dem Grundstücksverkauf müssen rechtliche und vor allem erbrechtliche Fragen gründlich geklärt werden. Denn in vielen Fällen können die weichenden Erben zusätzliche Abfindungsansprüche bei Landverkäufen geltend machen (z.B.nach §13 der Höfeordnung).Sprechen Sie deshalb vor dem Verkauf mit den Geschwistern! Wichtig ist,schon vor einem Verkauf zu klären,ob eventuell Steuern aus dem Veräußerungsgewinn anfallen.Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber. Solange die Chance besteht,den Betrieb nach erfolgter Sanierung fortzuführen,sollten Sie möglichst nur Flächen veräußern,die eine zukünftige Weiterbewirtschaftung des Betriebes am wenigsten beeinträchtigen.Allerdings ist es bei dringenden Sanierungsmaßnahmen oft notwendig,attraktive Flächen anzubieten,damit sich die Verhandlungen nicht über Monate und Jahre hinziehen. Achten Sie darauf,dass eventuell verbleibende Teilflächen und Hofstellen nicht entwertet werden,z.B.durch Er-schwerung der Zuwegung oder durch eine ungünstigen Flächenzuschnitt.Wichtig ist zudem,dass der Flächenverkauf nicht zu einer unbeabsichtigten Reduzierung von Vertragsanbauflächen oder Quoten-bzw.Lieferrechten führt. Als Käufer kommen als Erstes Berufskollegen in Frage.Zum Beispiel ortsverdrängte Landwirte,die durch Wohnungs-oder Straßenbauprojekte ihren jetztigen Standort verloren haben.Daneben sind auch Kommunen,Boden-und Wasserverbände oder das Land sowie Kirchen und betuchte Nichtlandwirte an landwirtschaftlichen Flächen interessiert. Machen Sie Ihre Verkaufabsichten publik,um überhaupt Kaufinteressenten finden.Geheimhaltung macht keinen Sinn.Eine Annonce in der Tageszeitung oder im landwirtschaftlichen Wochenblatt (unter Chiffre)ist oft die beste Möglichkeit,Flächen anzubieten.Häufig können auch Kammern,Ämter,Verbände sowie Banken und Wirtschaftsberater potenzielle Käufer nennen. Eine andere Möglichkeit ist,einen Makler einzuschalten.Vorteile:Er kennt sich am Markt gut aus,so dass er unter Umständen einen beträchtlich höheren Preis erzielen kann als der Verkäufer selbst.Zudem wird meist eine zügige und diskrete Bearbeitung garantiert. Die Kehrseite:Der Makler kostet Provision.Als übliche Provisionssätze gelten 3 %des Kaufpreises plus gesetzliche Mehrwertsteuer.Wenn Sie einen Vermittler einschalten,sollten Sie auf jeden Fall schriftliche Vereinbarungen über die Leistungen,die Zeitdauer und die Kosten treffen. Um das richtige Preisniveau zu finden, sollten Sie sich einen Überblick über den regionalen Grundstückmarkt verschaffen.Häufig gibt es Preisstatistiken bei den Landwirtschaftskammern bzw.-ämtern oder auch bei den Finanzverwaltungen. Auch Berufsverbände,Kataster-und Vermessungsämter,Steuerberater,ortsansässige Notare sowie Sparkassen und Banken haben oft einen Einblick in die regionale Preisstruktur.Denken Sie daran,dass Preise der Gerüchteküche häufig nicht der Realität entsprechen. Und achten Sie darauf,dass Sie eine Rückpacht nicht mit einem geringen Verkaufspreis bezahlen müssen. Verhandeln Sie nur mit ernsthaften Kaufinteressenten.Schaffen Sie eine sachliche und offene Gesprächsatmosphäre.

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