Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

topplus Aus dem Heft

Wer bekommt beim Flächenkauf die Zahlungsansprüche?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich befinde mich zurzeit in einem privatrechtlichen Flurbereinigungsverfahren. lch verkaufe ein ca. 0,5 ha großes Wiesengrundstück und kaufe zwei Ackergrundstücke von ca. je 1 ha. Das Wiesengrundstück und die Ackergrundstücke sind aktuell verpachtet.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Frage: Sind die Prämienrechte an die Fläche gebunden? Muss ich sie im Kaufvertrag benennen? Wem stehen die Zahlungsansprüche (ZA) zu? Wie hoch sind die ZA aktuell? Was passiert, wenn in den Pachtverträgen nichts zu den ZA steht?


Frage: Sind die Prämienrechte an die Fläche gebunden? Muss ich sie im Kaufvertrag benennen? Wem stehen die Zahlungsansprüche (ZA) zu? Wie hoch sind die ZA aktuell? Was passiert, wenn in den Pachtverträgen nichts zu den ZA steht?


Die Prämienrechte bzw. Zahlungsansprüche sind nicht an die Fläche gebunden. Sie müssen daher auch nicht im Kaufvertrag angesprochen werden.


Die ZA stehen im Regelfall dem Pächter zu. Die Höhe der einzelnen Zahlungsansprüche kann variieren. Wenn in den Pachtverträgen nichts zu den Zahlungsansprüchen steht, verbleiben diese bei Beendigung des Pachtverhältnisses beim Pächter.


Als Flächenerwerber dürfen Sie die Pachtverträge aber einsehen. Sie sollten sich daher vor dem Kauf der Flächen die Pachtverträge unbedingt vorlegen lassen. Wenn in den Pachtverträgen Regelungen zu den Zahlungsansprüchen oder Prämienrechten enthalten sind, sollten Sie diese prüfen. In älteren Pachtverträgen sind die jetzt geltenden Zahlungsansprüche nicht ausdrücklich angesprochen. Dennoch kann auch nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch des Verpächters auf Übertragung der Zahlungsansprüche bestehen. Hier kommt es mitunter auf die Wortwahl der entsprechenden Pachtvertragsklausel an.


RA Josef Deuringer,


Meidert & Kollegen,


Augsburg

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.