Grundsätzlich unterscheidet man im Hinblick auf zu treffende Entscheidungen zwischen dem sogenannten Innen- und dem Außenverhältnis. Das „Innenverhältnis“ bezieht sich auf die innere Verwaltung der Gesellschaft. D.h. wie entscheiden die Gesellschafter, ob sie einen neuen Schlepper kaufen wollen? Das „Außenverhältnis“ klärt, wer die Gesellschaft gegenüber Dritten vertritt, d.h. wer berechtigt ist, den Kaufvertrag für den Schlepper beim Landmaschinenhändler zu unterschreiben.
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