Stürzt ein Kind vom geliehenen Pony, haftet der Betreiber des Ponyhofes. Im verhandelten Fall riss sich das gemietete Tier los, die Mutter konnte es nicht mehr halten. Das fünfjährige Kind stürzte und erlitt innere Verletzungen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach Kind und Mutter 10000 € Schmerzensgeld zu. Der Halter hafte grundsätzlich für den Schaden, den ein Tier verursacht. Eine Mitschuld mussten sich Mutter und Kind nicht anrechnen lassen. Sie hätten nach ihren Möglichkeiten aufgepasst und davon ausgehen dürfen, dass das Pony brav sei (Az: 8 U 7/20).
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Stürzt ein Kind vom geliehenen Pony, haftet der Betreiber des Ponyhofes. Im verhandelten Fall riss sich das gemietete Tier los, die Mutter konnte es nicht mehr halten. Das fünfjährige Kind stürzte und erlitt innere Verletzungen. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach Kind und Mutter 10000 € Schmerzensgeld zu. Der Halter hafte grundsätzlich für den Schaden, den ein Tier verursacht. Eine Mitschuld mussten sich Mutter und Kind nicht anrechnen lassen. Sie hätten nach ihren Möglichkeiten aufgepasst und davon ausgehen dürfen, dass das Pony brav sei (Az: 8 U 7/20).