Wer kommt für Schäden auf, die durch Stallbesetzer entstehen?
Lesezeit: 2 Minuten
Tierschutzaktivisten besetzten in Holland den Stall eines Schweinehalters. Dieser Fall geisterte durch die Medien. Wir mästen selber Schweine und fragen uns nun: Was passiert, wenn die Aktivisten wirklich eine Seuche in den Stall eingeschleppt haben?
Wer zahlt dann den Schaden? Bekommt der Landwirt eine Entschädigung, weil sein Betrieb drei Wochen stillstand?3
Wie beweist man, dass die „Aktivisten“ dafür verantwortlich waren?4
Wie beweist man, dass die „Aktivisten“ dafür verantwortlich waren?5
Bricht wegen der unbefugten Stallbesetzung eine meldepflichtige Tierseuche aus, ordnet die Behörde Maßnahmen an. Das ist z.B. das Keulen Ihrer Tiere. Für diese Kosten kommt die Tierseuchenkasse auf.6
Ist die Stallbesetzung der Grund für die Infektion in Ihrem Tierbestand, kann die Tierseuchenkasse später versuchen, den Schaden von den Besetzern zurückzufordern.
Haben Sie eine Tier-Ertragsschadenversicherung abgeschlossen, können Sie den Ertragsausfall bei Ihrem Versicherer geltend machen.
Alle übrigen Schäden müssen Sie als Tierhalter zunächst selber tragen. Sie können Ihre entstandenen Kosten bei den Stallbesetzern einfordern/einklagen, sofern diese ermittelt werden können bzw. zahlungsfähig sind.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie die aufgetretenen Schäden rechtssicher dokumentieren. Rufen Sie die Polizei, fotografieren Sie das Geschehen und holen Sie Zeugen dazu. Bringen Sie außerdem Stallschilder mit der Aufschrift „Betreten verboten“ an und weisen Sie zusätzlich darauf hin, dass Filmen und Fotografieren verboten ist. Diese Maßnahmen sind sicherlich hilfreich für eine spätere rechtliche Beurteilung.10
In jedem Fall sollten Sie nicht zur Selbstjustiz greifen und die Stallbesetzer weder körperlich angreifen noch deren Eigentum beschädigen.
Ulrich Pohlschneider, ISN, Damme
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Tierschutzaktivisten besetzten in Holland den Stall eines Schweinehalters. Dieser Fall geisterte durch die Medien. Wir mästen selber Schweine und fragen uns nun: Was passiert, wenn die Aktivisten wirklich eine Seuche in den Stall eingeschleppt haben?
Wer zahlt dann den Schaden? Bekommt der Landwirt eine Entschädigung, weil sein Betrieb drei Wochen stillstand?3
Wie beweist man, dass die „Aktivisten“ dafür verantwortlich waren?4
Wie beweist man, dass die „Aktivisten“ dafür verantwortlich waren?5
Bricht wegen der unbefugten Stallbesetzung eine meldepflichtige Tierseuche aus, ordnet die Behörde Maßnahmen an. Das ist z.B. das Keulen Ihrer Tiere. Für diese Kosten kommt die Tierseuchenkasse auf.6
Ist die Stallbesetzung der Grund für die Infektion in Ihrem Tierbestand, kann die Tierseuchenkasse später versuchen, den Schaden von den Besetzern zurückzufordern.
Haben Sie eine Tier-Ertragsschadenversicherung abgeschlossen, können Sie den Ertragsausfall bei Ihrem Versicherer geltend machen.
Alle übrigen Schäden müssen Sie als Tierhalter zunächst selber tragen. Sie können Ihre entstandenen Kosten bei den Stallbesetzern einfordern/einklagen, sofern diese ermittelt werden können bzw. zahlungsfähig sind.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie die aufgetretenen Schäden rechtssicher dokumentieren. Rufen Sie die Polizei, fotografieren Sie das Geschehen und holen Sie Zeugen dazu. Bringen Sie außerdem Stallschilder mit der Aufschrift „Betreten verboten“ an und weisen Sie zusätzlich darauf hin, dass Filmen und Fotografieren verboten ist. Diese Maßnahmen sind sicherlich hilfreich für eine spätere rechtliche Beurteilung.10
In jedem Fall sollten Sie nicht zur Selbstjustiz greifen und die Stallbesetzer weder körperlich angreifen noch deren Eigentum beschädigen.