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topplus Vorsteuerberichtigung

Wer profitiert, wer verliert?

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Sie Ihre Umsätze regulär besteuern, erhalten Sie z.B. nach dem Kauf eines Schleppers die volle Vorsteuer zurück. Wechseln Sie aber:


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  • innerhalb von zehn Jahren bei nicht beweglichen Wirtschaftsgütern wie Ställen oder Maschinenhallen und
  • innerhalb von fünf Jahren bei beweglichen Wirtschaftsgütern wie Maschinen oder Stalleinrichtungen in die Pauschalierung, müssen Sie eine Korrektur vornehmen und Geld zurückzahlen.


Beispiel: Max Ludwig kauft sich 2022 einen Schlepper für 100000 € zuzüglich 19000 € Umsatzsteuer. Vom Finanzamt erhält er die gesamte Vorsteuer zurück, da er in 2022 die Regelbesteuerung anwendet. 2023 wechselt er in die Pauschalierung. Daher muss er die Vorsteuer zu seinen Ungunsten berichtigen. Für die Korrektur verteilt das Finanzamt die 19000 € auf fünf Jahre (Jahr des Kaufes plus vier Folgejahre, monatsgenaue Abrechnung). In Ludwigs Fall sind das 3800 €/Jahr. Für jedes Jahr innerhalb des Fünfjahreszeitraumes, in dem er pauschaliert, muss er jeweils 1/5 der Vorsteuer zurückzahlen (3800 €). Bei Gebäuden wären es 1/10.


Der umgekehrte Fall kann auch eintreten: Ludwig kauft sich 2021 einen Schlepper für 100000 € zuzüglich 19000 € Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer erhält er als pauschalierender Landwirt nicht vom Finanzamt zurück. Da Ludwig im Jahr 2022 seine Umsätze nicht mehr pauschal, sondern regulär versteuert, hat er einen Anspruch auf Vorsteuerberichtigung.


Die Vorsteuerkorrektur gilt auch für Umlaufvermögen (Ernte und Vieh). Wenn Ludwig die Ernte im Jahr 2022 als Regelbesteuerer veräußert, hat er daher einen Anspruch auf Erstattung der Steuer, die er im Jahr 2021 für die Herstellung der Ernte 2022 ausgegeben hat. Allerdings gibt es nur Geld zurück bzw. müssen Sie nur Vorsteuer zurückzahlen, wenn die im jeweiligen Wirtschaftsgut enthaltene Vorsteuer mehr als 1000 € ausmacht. Als Wirtschaftsgut stuft das Finanzamt z.B. bei Getreide und Raps jeweils die in einem Kontrakt verkaufte Partie ein. Bei Rindern und Schweinen zählt jedes einzelne Tier, sodass hier eine Vorsteuerberichtigung meistens nicht in Betracht kommt. ▶

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