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Wer von Riester profitieren kann

Lesezeit: 7 Minuten

Mit staatlicher Förderung kann sich die Riesterrente rechnen. Wir zeigen Ihnen, für wen sich ein Vertrag lohnt und worauf Sie bei Vertragsabschluss achten müssen.


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Mit einem Riestervertrag können Sie sich eine private Rente für das Alter sichern. Während der Ansparphase unterstützt Sie der Staat durch die Gewährung von Grund- und Kinderzulagen sowie durch Steuerbegünstigungen (top agrar 10/2017, Seite 40). Ab Laufzeitende, in der Regel mit Beginn der Altersrente, bekommen Sie lebenslang eine monatliche Rente.


Riestern lohnt sich vor allem für Mütter, die mit einem oder mehreren Kindern entsprechende Kinderzulagen bekommen und ein geringes oder mittleres Einkommen haben. Alleinstehende, gut verdienende Landwirte können oft vom Steuervorteil profitieren.


Zulagen und Steuervorteil:

Eine alterskassenversicherte Ehefrau eines Landwirts mit drei Kindern und ohne eigene Einkünfte muss nur den Sockelbetrag von 60 € pro Jahr einzahlen. Dafür bekommt sie ab 2018 jährlich eine Grundzulage von 175 € und Kinderzulagen von 900 €, insgesamt 1075 € im Jahr. Der Staat übernimmt also 95% der Einzahlungen (Förderquote). Aber auch mit weniger Kindern und mit Hinzuverdienst ist die Riesterrente für Mütter meist lohnenswert (Übersicht 1). Das gilt natürlich auch für Väter in einer vergleichbaren Situation.


Für einen Landwirt als Hauptverdiener lohnt sich die Riesterrente in der Regel weniger wegen der Zulagen, sondern weil er bis zu 2100 € als Sonderausgaben steuerlich absetzen kann. Ist dabei die Steuerersparnis höher als die Zulagen, bekommt der Landwirt den übersteigenden Betrag als zusätzlichen Steuervorteil. So zahlt ein lediger Landwirt mit 60000 € Jahreseinkommen einen Eigenbeitrag von 1925 € (2100 € Höchstbetrag minus 175 € Grundzulage) in den Riestervertrag ein und erhält eine zusätzliche Steuerersparnis von 707 €. Damit beträgt seine staatliche Förderung durch Steuervorteil und Grundzulage 882 € im Jahr. Das entspricht einer Förderquote von 42%. Dabei ist die Steuerersparnis umso so höher, je höher der Grenzsteuersatz ist. Mit welchem Vorteil ein lediger Landwirt ohne Kinder bei welchem Jahresgehalt rechnen kann, zeigt die Übersicht 2.


Was für Ehepaare gilt.

Ist ein Landwirt verheiratet und hat Kinder rechnet sich oft nur ein Riestervertrag für die Ehefrau, aber keiner für den Landwirt selbst. Wenn beide Partner einen Vertrag haben, sind die Zulagen aus beiden Verträgen oft höher als die Steuerersparnis. Das zeigt das Beispiel eines Ehepaares mit zwei Kindern in der Übersicht 3. Für die alterskassenversicherte Ehefrau lohnt sich der Vertrag aufgrund der Kinderzulagen. Die Förderquote beträgt 92%. Der Vertrag des Landwirts erreicht nur eine Förderquote von 8%. Er muss aufgrund des Einkommens von 55000 € einen Eigenbeitrag von 1925 € im Jahr zahlen, als Förderung bekommt er nur die Grundzulage von 175 €. Einen Steuervorteil hat er nicht, da die Steuerersparnis der Eheleute mit 648 € im Jahr bei einem Grenzsteuersatz von 30% geringer ist als deren Zulagen von 835 € (175 € Grundzulage plus 660 € Kinderzulagen). Der Landwirt sollte deshalb nur für den Fall, dass seine Ehefrau stirbt, vorsorglich einen Riestervertrag zur Vermögensübernahme abschließen und beitragsfrei stellen (siehe Seite 45).


Anders sieht die Sache aus, wenn ein Ehepaar kinderlos ist und/oder mit seinem Verdienst nahe an den Grenzsteuersatz von 42% kommt. Dann profitiert das Ehepaar, da es für zwei Riesterverträge 4200 € pro Jahr steuerlich absetzen kann. Die Steuerersparnis beträgt maximal 1764 €. Dem Paar mit zwei Kindern bliebe dann abzüglich der Zulagen von 835 € eine zusätzliche Steuerersparnis von maximal 929 €.


Wie viel Rente gibt es?

Mit der Riesterrente bekommen Sie ab Laufzeitende mindestens die eingezahlten Beiträge als Rente ausgezahlt – also Eigenbeiträge plus staatliche Zulagen (Garantiekapital). Je nach Produkt kann das auch mehr sein. Aber es gilt auch: Sie müssen die Rente im Alter mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuern.


Wie hoch die Riesterrente evt. ausfallen könnte, zeigen zwei Beispiele:


  • Eine 35-jährige Ehefrau eines Landwirts mit drei nach 2008 geborenen Kindern zahlt bis zu ihrem 67. Lebensjahr jährlich nur den Sockelbetrag von 60 € pro Jahr ein. Hinzu kommen ihre Grundzulage und die Kinderzulagen, jeweils bis zum 25. Lebensjahr der kindergeldberechtigten Kinder. Ab dem 67. Lebensjahr betrüge ihre Garantierente ca. 80 € im Monat, mit den derzeitigen Überschüssen ca. 150 € pro Monat.
  • Ein gut verdienender 31-jähriger Landwirt, der ab 2018 noch 36 Jahre den Höchstbetrag von 2100 €/Jahr einzahlt, erhielte ab dem 67. Lebensjahr eine garantierte Rente von ca. 250 € im Monat. Mit den derzeitigen Überschüssen läge die Rente bei gut 470 € im Monat.


Bei Fondssparplänen können die Renten noch höher ausfallen, das hängt von der Entwicklung der Aktienmärkte ab.


Welches Produkt ist passend?

Versicherungen und Banken bieten für Riestersparer unterschiedliche Produkte an, wie unsere Übersicht 4 zeigt.


  • Wer eine garantierte Rente sowie Sicherheit braucht und genug Zeit hat, wählt die klassische Rentenversicherung
  • Fondsgebundene Rentenversicherungen haben manchmal eine Garantierente, gute Renditeaussichten, sind aber mit relativ hohen Kosten verbunden.
  • Jüngere Leute, die ein gewisses Risiko eingehen wollen, sind mit einem Fondssparplan in der Regel gut bedient.
  • Für Sparer, die älter sind oder flexibel bleiben wollen, bietet sich ein Banksparplan an. Dieser hat geringe Kosten und lohnt auch bei niedrigen Zinsen.


Landwirte, die ein Wohnhaus bauen oder altersgerecht umbauen wollen, können Wohnriester in Anspruch nehmen. Was das bringt und welche Fallen hier lauern, lesen Sie im nächsten Heft.


Für den Todesfall vorsorgen!

Für den Todesfall wünschen viele Riestersparer, dass ihr angespartes Vermögen einschließlich Förderung an den Ehepartner oder die Kinder fällt.


Bei einer Riesterrentenversicherung können Sie für den Fall Ihres Todes eine Option auf eine Hinterbliebenenrente oder eine Rentengarantiezeit vereinbaren. Dann bekommen Ihre Angehörigen – falls Sie in der Auszahlphase sterben – eine entsprechende Rente.


Haben Sie eine Riesterrentenversicherung und sterben in der Ansparphase, kann der Ehepartner oder ein kindergeldberechtigtes Kind sich das angesparte Guthaben einschließlich Förderung auf einen eigenen Riestervertrag übertragen lassen. Letzteres gilt auch, wenn Sie einen Fonds- oder Banksparplan haben und in der Anspar- oder Auszahlphase sterben (bis zum 85. Lebensjahr).


Dabei können Angehörige auch nachträglich innerhalb eines Jahres einen neuen Riestervertrag zwecks Übernahme abschließen. Da es im höheren Alter aber oft schwierig ist, einen neuen Vertrag zu bekommen, sollten Ehepartner ruhig schon vorsorglich einen eigenen Riestervertrag abschließen. Rechnet sich ein solcher Vertrag nicht, können sie diesen dann beitragsfrei stellen.


Rürup-Rente als Alternative?

Die Rürup-Rente ist eine rein steuerlich begünstigte Form der Altersvorsorge und eignet sich für Selbstständige mit hohem Steuersatz. Dabei zahlen Sie in eine klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung ein. Die Beiträge können Alleinstehende bis zu 23362 € und Ehepaare bis zu 46724 € im Jahr zu 84% von der Steuer absetzen (2017). Im Alter müssen Sie die Rente aber versteuern.


Für Junglandwirte eignet sich Rürup meist nicht. In den ersten Unternehmerjahren ist das Einkommen oft gering und kein Steuervorteil zu erwarten.


Die Rürup-Rente eignet sich dagegen gut für ältere Landwirte mit stetig hohem Einkommen und entsprechend hohem Grenzsteuersatz. Am besten vereinbaren Sie dann einen nicht zu hohen Beitrag von z.B. 50 € im Monat. Zusätzlich können Sie dann in Absprache mit Ihrem Steuerberater zwischendurch höhere Einmalzahlungen vornehmen.


Vor dem Abschluss eines Vertrages sollten Sie folgendes beachten:


  • Rürup-Verträge lassen sich beitragsfrei stellen, aber nicht kündigen.
  • Ein Anbieterwechsel ist schwierig.
  • Es besteht kein Kapitalwahlrecht.
  • Das Guthaben kann während der Ansparphase weder beliehen noch übertragen oder vererbt werden. Manchmal sind individuelle Vereinbarungen zur Beitragsrückgewähr möglich.
  • Für den Todesfall während des Rentenbezuges, sollten Sparer am besten eine Regelung für die Hinterbliebenen treffen. -sv-

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