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Wer zahlt den Makler beim Immobilien-Kauf?

Lesezeit: 1 Minuten

Wer ein Eigenheim oder eine Wohnung verkauft, kann nur noch maximal die Hälfte der Maklergebühren auf den Käufer abwälzen. Das hat die Bundesregierung im Wohn- und Mietpaket seit Januar 2021 geregelt. Darüber hinaus stellt Berlin im Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten klar:


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  • Maklerverträge sind nur in schriftlicher Form gültig.
  • Beauftragt ein Käufer den Makler, muss er die gesamten Kosten zahlen.Ziel der Bundesregierung war es, die Nebenkosten beim Kauf eines Eigenheims zu senken. Daher sind gewerbliche Immobilien oder land- und forstwirtschaftliche Flächen ausgenommen. Wer in solchen Fällen die Maklerkosten übernimmt, ist nicht festgelegt. Meist teilen Käufer und Verkäufer die Maklerkosten untereinander auf. Die Höhe der Maklercourtage ist in Deutschland ebenfalls nicht gesetzlich geregelt. Die einzelnen Bundesländer stellen Richtwerte auf, die zwischen 5,9 und 7,14% des Kaufpreises liegen.


Notar und Rechtsanwalt Winfried Diekmann, Meppen

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