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topplus Je nach Krankheitsfall

Wer zahlt die Hilfe?

Lesezeit: 1 Minuten

Der Einsatzgrund entscheidet, wer die Betriebs- und Haushaltshilfe stellt:


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  • Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG): bei landwirtschaftlichen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, krankheitsbedingten Kuren, Schwangerschaft/Mutterschaft
  • Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK): medizinische Reha-Maßnahmen, Nach- o. Festigungskuren, Kinderheilbehandlung, Tod des Landwirts


Voraussetzung ist, dass Sie als Landwirt bzw. Ehepartner bei der LBG, LKK oder LAK versichert sind. Als Betriebshelfer können Beschäftigte der SVLFG oder von anderen Stellen (z.B. Maschinenring, Betriebshilfedienst) arbeiten. Für selbst beschaffte, betriebsfremde Ersatzkräfte zahlt die SVLFG eine Kostenerstattung.

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