Der Einsatzgrund entscheidet, wer die Betriebs- und Haushaltshilfe stellt:
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG): bei landwirtschaftlichen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, krankheitsbedingten Kuren, Schwangerschaft/Mutterschaft
Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK): medizinische Reha-Maßnahmen, Nach- o. Festigungskuren, Kinderheilbehandlung, Tod des Landwirts
Voraussetzung ist, dass Sie als Landwirt bzw. Ehepartner bei der LBG, LKK oder LAK versichert sind. Als Betriebshelfer können Beschäftigte der SVLFG oder von anderen Stellen (z.B. Maschinenring, Betriebshilfedienst) arbeiten. Für selbst beschaffte, betriebsfremde Ersatzkräfte zahlt die SVLFG eine Kostenerstattung.
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Der Einsatzgrund entscheidet, wer die Betriebs- und Haushaltshilfe stellt:
Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG): bei landwirtschaftlichen Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK): bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, krankheitsbedingten Kuren, Schwangerschaft/Mutterschaft
Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK): medizinische Reha-Maßnahmen, Nach- o. Festigungskuren, Kinderheilbehandlung, Tod des Landwirts
Voraussetzung ist, dass Sie als Landwirt bzw. Ehepartner bei der LBG, LKK oder LAK versichert sind. Als Betriebshelfer können Beschäftigte der SVLFG oder von anderen Stellen (z.B. Maschinenring, Betriebshilfedienst) arbeiten. Für selbst beschaffte, betriebsfremde Ersatzkräfte zahlt die SVLFG eine Kostenerstattung.