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Wer zahlt Schaden am Mähwerk durch Kanaldeckel?

Lesezeit: 2 Minuten

Mit meinem Scheibenmähwerk bin ich gegen einen Kanalschacht gefahren und erheblicher Schaden am Mähwerk ist entstanden. Dies ist mir sonst nicht passiert. Der Kanalschacht gehört zu einer Abwasserleitung der Gemeinde aus den 80er Jahren. Der Kanal ist mit einer Grunddienstbarkeit der Gemeinde eingetragen, jedoch der Kanalschacht nicht. Der Schaden wurde der Gemeinde gemeldet, diese gab es ihrer Versicherung weiter. Wir haben außerdem Bilder vom Kanalschacht eingereicht, mit genauen Maßangaben zum Überstand des Schachtes, Bilder vom Mähwerk vom Boden bis Kufe usw.


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Die Versicherung lehnt die Schadensbegleichung mit der Begründung ab, dass die letzte Kontrolle im Herbst 2017 ohne Beanstandungen verlief.


  • Warum lehnt die Versicherung die Bezahlung des Schadens ab?4


  • Kann ich den Schacht entfernen, denn der ist ja illegal eingebaut worden und auch keine Entschädigung dafür bezahlt worden?5


  • Kann ich den Schacht entfernen, denn der ist ja illegal eingebaut worden und auch keine Entschädigung dafür bezahlt worden?6


  • Die Versicherung ist wohl der Meinung, dass sich der Kanalschacht in einem ordnungsgemäßen Zustand befunden hat. Das Amtsgericht in Bad Kissingen hat 2007 in einem Urteil den ordnungsgemäßen Zustand definiert. Diesen macht das Gericht an der zulässigen Höhe fest. Demnach darf der Deckel nicht weiter als 5 cm aus der Erde ragen. Ist das der Fall, muss der Anlagenbetreiber den Schaden nicht bezahlen.7


Fordern Sie die Gemeinde unter Fristsetzung auf, den Schaden zu begleichen. Lassen Sie sich außerdem die Kontrollberichte der letzten Jahre geben. So können Sie nachvollziehen, ob der Kanaldeckel immer in einem ordnungsgemäßen Zustand war.


  • Ob Sie den Kanaldeckel entfernen lassen können, hängt vor allem von dem genauen Wortlaut der Dienstbarkeit in Ihrem Grundbuch ab. Sie kann neben der Duldung des Kanalbauwerks auch die Duldung der Kanaldeckel umfassen. RA Leopold Thum, Messerschmidt und Kollegen, München9

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