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Wer zahlt Schadenersatz, wenn die Bäume aufs Nachbargrundstück fallen?

Lesezeit: 3 Minuten

An meinen Wald grenzt ein anderer Wald. Nun ist es so, dass in der letzten Zeit einige Bäume und schwere Äste des Nachbarwaldes umgestürzt und auf mein Waldgrundstück gefallen sind. Teilweise beschädigten die umgestürzten Bäume des Nachbarn meine Bäume erheblich (Äste wurden abgeschlagen, die Rinde verletzt u.ä.). Kann ich Schadenersatz fordern? Wie lange hat der Nachbar Zeit, die umgestürzten Bäume zu entfernen?


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An meinen Wald grenzt ein anderer Wald. Nun ist es so, dass in der letzten Zeit einige Bäume und schwere Äste des Nachbarwaldes umgestürzt und auf mein Waldgrundstück gefallen sind. Teilweise beschädigten die umgestürzten Bäume des Nachbarn meine Bäume erheblich (Äste wurden abgeschlagen, die Rinde verletzt u.ä.). Kann ich Schadenersatz fordern? Wie lange hat der Nachbar Zeit, die umgestürzten Bäume zu entfernen?


  • Sie haben nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn der vom Nachbargrundstück ausgehende eigentumsbeeinträchtigende Zustand für Ihr Grundstück wenigstens mittelbar auf den Willen Ihres Nachbars zurückzuführen ist. Das heißt, dass Ihr Nachbar nur dann verantwortlich ist, wenn er die Gefahr, die durch seine Bäume ausging hätte erkennen und vermeiden können.4


Bei dem Umstürzen von Bäumen und dem Herabfallen von Ästen aufgrund Witterungseinflüssen, also zum Beispiel Sturm, dürfte dies ausgeschlossen sein.


Anders wäre der Fall, wenn die Bäume Ihres Nachbarn im Grenzbereich bereits über eine längere Zeit erkennbar krank waren.


Totholz ist im Wald generell nicht außergewöhnlich, sondern vielfach aus Gründen des Natur- und Artenschutzes sogar gewollt. Auch vor diesem Hintergrund werden Sie Ihrem Nachbarn nur schwer vorwerfen können, dass er schuldhaft gehandelt hat, da er die entsprechend toten Bäume oder Äste nicht entfernt hat. Dies gilt – ungeachtet des Vorhandenseins von Grundstücksgrenzen – gerade im Innenbereich zusammenhängender Waldflächen.


  • Ihr Nachbar bleibt grundsätzlich Eigentümer des Holzes der umgestürzten Bäume. Ob Sie von ihm verlangen können, dass er die umgestürzten Bäume entfernt, hängt davon ab, ob diese die Nutzung Ihres Grundstücks stören. Soweit Sie die Äste bzw. Bäume des Nachbarn bei der Bewirtschaftung Ihres Forstes beeinträchtigen, können Sie ihm eine Frist setzten und ihn auffordern, die umgestürzten Bäume zu entfernen. Sollte er sich nicht an diese Frist halten, können Sie damit drohen, die Bäume selbst zu entfernen.8


Rechtsanwalt Jens Fickendey-Engels, Kanzlei Lauprecht, Kiel

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