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Wer zahlt Schäden durch Schneetouristen und Autofahrer?

Lesezeit: 2 Minuten

Wir haben einen Acker mit Wintergetreide eingesät. Nachdem es bei uns geschneit hatte, sind einige Personen auf dem Acker Schlitten gefahren und mit ihrem Auto darauf gedriftet. Die Einsaat ist zu ca. 70% zerstört. Wer trägt den Schaden?


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Für den entstandenen Schaden müssen die Schlittenfahrer und Autodrifter haften, denn die Zerstörung Ihrer Einsaat ist eine unerlaubte Handlung. Das Betreten von genutzten Grundflächen, wie einem eingesäten Acker, ist nicht gestattet. Daher müssen die Verursacher Ihnen den entstandenen Schaden ersetzen.


Die Schädiger haften als Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass Sie jeden einzelnen der Schädiger für den gesamten entstandenen Schaden in Anspruch nehmen können, egal in welchem Ausmaß er für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist. Die Höhe des Schadens muss im Zweifel ein Gutachter feststellen.


Weiter steht Ihnen ein Unterlassungsanspruch zu. Das bedeutet, dass Sie die Schädiger verpflichten können, Ihre +Flächen nicht mehr zu betreten. Bei Zuwiderhandlung müssen diese eine Strafe an Sie zahlen. Voraussetzung für all diese Ansprüche ist jedoch, dass Sie die Schädiger kennen und Ihnen im Streitfall ihr Verhalten auch nachweisen können. Dafür sind Sie im Zweifel auf Zeugen angewiesen.


Falls Sie die Identität nicht kennen, sollten Sie die Polizei einschalten und Anzeige erstatten. Das wäre für Sie ohne Kosten verbunden.


Sollten Ihnen bereits die Namen eines – oder mehrerer – Schädiger(s) bekannt sein, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Ihnen sollten im Fall einer Verurteilung keine Anwaltskosten entstehen, da die Schädiger grundsätzlich auch diese zu tragen haben.RA Carlo Wiese, Wolter Hoppenberg, Hamm

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