Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil für ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft zugestimmt. Dieses regelt unter anderem, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf.
Ab 1. April 2021 sollen dort auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Nach der Sommerpause stehen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat an. Im Bundestag machen insbesondere Abgeordnete von der CDU/CSU deutlich, dass sie der Schärfe des Gesetzentwurfes und einigen Details so nicht zustimmen wollen. Kritisiert wird zudem das geplante Verbot der Arbeitnehmerüberlassung.
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Das Bundeskabinett hat dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil für ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft zugestimmt. Dieses regelt unter anderem, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf.
Ab 1. April 2021 sollen dort auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern. Nach der Sommerpause stehen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat an. Im Bundestag machen insbesondere Abgeordnete von der CDU/CSU deutlich, dass sie der Schärfe des Gesetzentwurfes und einigen Details so nicht zustimmen wollen. Kritisiert wird zudem das geplante Verbot der Arbeitnehmerüberlassung.