Wer sich über seine private Lebens- oder Rentenversicherung ärgert und sogar mit der Kündigung liebäugelt, sollte eher über einen Widerspruch gegen den Vertrag nachdenken. Denn viele Verträge, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 abgeschlossen wurden, beinhalten eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung und können deshalb ohne Frist widerrufen werden. Das geht aus Urteilen des Bundesgerichtshofes hervor. Danach ist eine Widerspruchsbelehrung z.B. fehlerhaft, wenn sie sich nicht deutlich vom übrigen Text abhebt. Anders als bei einer Kündigung bekommen Sie nach einem erfolgreichen Widerspruch die eingezahlte Prämie zuzüglich Zinsen sowie die Abschluss- und Verwaltungskosten zurück. Die Möglichkeit zum Widerspruch haben Sie auch rückwirkend bei gekündigten oder abgelaufenen Verträgen.
Zurückhaltend mit dem Widerspruch sollten Sie bei alten Verträgen sein, die eine oft noch ordentliche Verzinsung haben und steuerfrei ausgezahlt werden und bei Verträgen, die einen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz enthalten.
Lassen Sie sich beraten von Experten der Landwirtschaftskammer, des Bauernverbandes oder der Verbraucherzentrale.
Weitere Infos und die Urteile finden Sie auf www.vzhh.de (Stichwort: Geld zurück bei Widerspruch).