Die Erbschaft- und Schenkungsteuerreform wird zu einer Hängepartie. Zwar hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf der Großen Koalition bereits Ende Juni zugestimmt. Allerdings haben mehrere Bundesländer im Bundesrat das Gesetz in die Verlängerung geschickt. Ihnen gehen die Privilegien für große Vermögen und Firmenerben zu weit.
In den kommenden Monaten muss nun der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat eine Lösung suchen. Wann sich beide Häuser auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Vermutlich wird erst im Spätherbst eine Einigung erzielt.
Wichtig: Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bis zum 30. Juni 2016 von der Bundesregierung ein neues Gesetz gefordert – damit ist das alte aber nicht ungültig.