Wie hoch ist die Schenkungssteuer bei Geschwistern?
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Wir haben Mitte letzten Jahres unseren Hof an eines unserer beiden Kinder übergeben. Dem weichenden Erben haben wir Eltern bereits eine Abfindung gezahlt. Zudem hat der Hoferbe an den weichenden Erben kurz vor der Hofübergabe 10000 € gezahlt. Wir haben vereinbart, dass er ihm nach der Hofübergabe innerhalb der nächsten fünf Jahre weitere 40000 € zahlen soll. Wie hoch ist die Schenkungssteuer, die der weichende Erbe zahlen muss?
Geschwister fallen bei der Schenkungssteuer in die Steuerklasse II. Das heißt, es gilt ein Freibetrag von 20000 €. Für Schenkungen bis zu diesem Betrag fallen dann keine Steuern an. Der Fiskus gewährt ihnen diesen Freibetrag alle zehn Jahre von Neuem. Vorschenkungen, wie die 10000 €, die der Hoferbe noch vor der Hofübergabe an den weichenden Erben gezahlt hat, und die nun anstehende Schenkung fasst der Fiskus zusammen.
Alles in allem ergibt sich folgende Steuerbelastung für den weichenden Erben: Da beide Schenkungen innerhalb von zehn Jahren erfolgten, fasst der Fiskus diese zusammen. Das sind 50000 €. Davon ziehen Sie den Freibetrag von 20000 € ab. Das ergibt einen steuerpflichtigen Betrag von 30000 €. Der Eingangssteuersatz beträgt in der Steuerklasse II 15%. Somit muss der weichende Erbe 4500 € Schenkungssteuer zahlen.
Arno Ruffer, Landwirtschaftliche Buchstelle, Münster
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Wir haben Mitte letzten Jahres unseren Hof an eines unserer beiden Kinder übergeben. Dem weichenden Erben haben wir Eltern bereits eine Abfindung gezahlt. Zudem hat der Hoferbe an den weichenden Erben kurz vor der Hofübergabe 10000 € gezahlt. Wir haben vereinbart, dass er ihm nach der Hofübergabe innerhalb der nächsten fünf Jahre weitere 40000 € zahlen soll. Wie hoch ist die Schenkungssteuer, die der weichende Erbe zahlen muss?
Geschwister fallen bei der Schenkungssteuer in die Steuerklasse II. Das heißt, es gilt ein Freibetrag von 20000 €. Für Schenkungen bis zu diesem Betrag fallen dann keine Steuern an. Der Fiskus gewährt ihnen diesen Freibetrag alle zehn Jahre von Neuem. Vorschenkungen, wie die 10000 €, die der Hoferbe noch vor der Hofübergabe an den weichenden Erben gezahlt hat, und die nun anstehende Schenkung fasst der Fiskus zusammen.
Alles in allem ergibt sich folgende Steuerbelastung für den weichenden Erben: Da beide Schenkungen innerhalb von zehn Jahren erfolgten, fasst der Fiskus diese zusammen. Das sind 50000 €. Davon ziehen Sie den Freibetrag von 20000 € ab. Das ergibt einen steuerpflichtigen Betrag von 30000 €. Der Eingangssteuersatz beträgt in der Steuerklasse II 15%. Somit muss der weichende Erbe 4500 € Schenkungssteuer zahlen.
Arno Ruffer, Landwirtschaftliche Buchstelle, Münster