Wie schon im vergangenen Jahr gestattet die Europäische Kommission auch in 2019, ökologische Vorrangflächen als Futterfläche zu nutzen. In Deutschland haben bereits viele Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Verfahren unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. dürfen max. 80% der Fläche für Fütterungszwecke genutzt werden, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In Niedersachsen und NRW müssen Landwirte die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen bei der Landwirtschaftskammer grundsätzlich beantragen, in einigen Kreisen NRWs ist aber auch eine antragsfreie Nutzung möglich.
Noch nicht entschieden ist, ob Landwirte auch in diesem Jahr die ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten als Futterfläche nutzen dürfen.
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Wie schon im vergangenen Jahr gestattet die Europäische Kommission auch in 2019, ökologische Vorrangflächen als Futterfläche zu nutzen. In Deutschland haben bereits viele Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Verfahren unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. dürfen max. 80% der Fläche für Fütterungszwecke genutzt werden, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In Niedersachsen und NRW müssen Landwirte die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen bei der Landwirtschaftskammer grundsätzlich beantragen, in einigen Kreisen NRWs ist aber auch eine antragsfreie Nutzung möglich.
Noch nicht entschieden ist, ob Landwirte auch in diesem Jahr die ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten als Futterfläche nutzen dürfen.