Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Wieder Brachflächen zur Futternutzung

Lesezeit: 1 Minuten

Wie schon im vergangenen Jahr gestattet die Europäische Kommission auch in 2019, ökologische Vorrangflächen als Futterfläche zu nutzen. In Deutschland haben bereits viele Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Verfahren unterscheiden sich jedoch von Land zu Land. In Mecklenburg-Vorpommern z.B. dürfen max. 80% der Fläche für Fütterungszwecke genutzt werden, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. In Niedersachsen und NRW müssen Landwirte die Nutzung der ökologischen Vorrangflächen bei der Landwirtschaftskammer grundsätzlich beantragen, in einigen Kreisen NRWs ist aber auch eine antragsfreie Nutzung möglich.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Noch nicht entschieden ist, ob Landwirte auch in diesem Jahr die ökologischen Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten und Untersaaten als Futterfläche nutzen dürfen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.