Warum gibt es unterschiedliche Förderbedingungen zwischen den Bundesländern? Ein Grund: der unterschiedliche Tierbesatz. In Sachsen-Anhalt liegt der Tierbestand mit 0,56 Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha). In Bayern beträgt der Wert 2,25 GV/ha, in NRW 1,34 GV/ha. Daher hat Bayern die GV-Grenze auch aus seinem Auflagenkatalog gestrichen, da viele Betriebe sonst keinen Zuschuss erhalten würden.
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