Die Schäden durch Wildschweine nehmen bei uns in Ostbayern stark zu. Da es in unserer Region viel Staatswald gibt, habe ich den Verdacht, dass dort das Schwarzwild weniger intensiv bejagt wird als in Privatwäldern. Stimmt es, dass die dort erlegten Wildschweine, die wegen zu hoher radioaktiver Belastung nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, keine Entschädigung erhalten?
Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden in Bayern Kontaminationsgebiete festgelegt, in denen der radioaktive Fallout besonders stark war. In diesen Gebieten muss jedes erlegte Wildschwein auf Radioaktivität untersucht werden, wenn es in den Verkehr gebracht wird. Dazu gibt es neben den amtlichen Untersuchungslaboren 80 „Qualifizierte Wildbretmessstellen“, die der Bayerische Jagdverband bzw. die Bayerischen Staatsforsten betreiben. Überschreitet das untersuchte Tier den Höchstwert von 600 Becquerel pro kg, wird es verworfen. In diesem Fall erhält der Jäger eine vergleichsweise attraktive Entschädigung von 102 € pro Frischling bzw. von 204 € für jedes andere Wildschwein.
Diese Entschädigung erhalten auch Jäger, die im Staatsforst auf Pachtbasis jagen, sowie die regionalen Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten. Somit ist die Jagd auf Wildschweine im Staatswald nicht weniger interessant als im Privatwald. Das belegen auch die Abschusszahlen. In der Jagdsaison 2015/16 (1. April 2015 bis 31. März 2016) wurden im bayerischen Staatswald 12400 Wildschweine geschossen. Das entspricht einer Steigerung von 15% gegenüber dem Vorjahr.