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Wir fordern eine neue Agrarpolitik!

Lesezeit: 2 Minuten

Der Blick von außen


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Die Nitratbelastung der Gewässer und Böden in Deutschland stellt seit Jahren eines der größten Probleme der Wasserwirtschaft dar. Auch 25 Jahre nach Inkrafttreten wurde die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland noch nicht vollständig umgesetzt. Es ist daher nur konsequent, dass der Europäische Gerichtshof Deutschland nun verurteilt hat.


Nach wie vor werden in einigen Regionen die Felder massiv überdüngt und damit das Grundwasser belastet. Wesentliche Ursachen sind die Massentierhaltung und düngeintensiver Pflanzenanbau. An 28% der Messstellen wird der vorgeschriebene Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter im Grundwasser teilweise deutlich überschritten.


Das birgt Gefahren für die Umwelt und verursacht einen erheblichen Mehraufwand bei der Trinkwasseraufbereitung. Perspektivisch kann das zu steigenden Kosten für die Verbraucher führen.


Auch das im vergangenen Jahr novellierte Düngerecht reicht nicht aus, um die Nitratbelastung ausreichend zu reduzieren. Das zeigt eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Universität Kiel, der auch Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz im Bundeslandwirtschaftsministerium ist.


Der Wissenschaftler konstatiert eine „weitgehende Missachtung aller agrar- und umweltwissenschaftlichen Fachempfehlungen“. Mit den neuen Regelungen ist es mitunter sogar möglich, bei gleichen Ertragswerten mehr Dünger auf den Feldern auszubringen als bisher. Auch die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar kann selbst in „gefährdeten Gebieten“ weiterhin überschritten werden.


Wir fordern daher eine Neuausrichtung in der deutschen Landwirtschaftspolitik: Die konsequente Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland ist hierfür ein wichtiger Schritt. Es muss sichergestellt werden, dass die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar Ackerfläche künftig ohne Ausnahmen gilt. Auch müssen die Vorgaben zur Düngebilanzierung für alle landwirtschaftlichen Betriebe gelten. Damit Böden und Gewässer sich regenerieren können, müssen gefährdete Gebiete ausgewiesen und Aktionsprogramme eingeleitet werden.


Wichtig ist zudem, dass die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) ihre Förderung künftig an den Anforderungen des Umwelt- und Gewässerschutzes ausrichtet.


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