Rund 8500 Betriebe haben die Sonderbeihilfe beantragt. Nach Mitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 4.10.2017 sind in 35 Fällen Beihilferückforderungsbescheide wegen nicht Einhaltung der Meldefrist von vier Wochen bei Hofübergabe ergangen.
Grundsätzlich ist nichts gegen eine Meldepflicht einzuwenden, aber die Einhaltung der Frist hat in der Praxis Probleme offen gelegt. Der Entzug der Beihilfe wegen eines Formfehlers bei Abwicklung der Hofübergabe ist nicht gerechtfertigt. Abgesehen davon sind Fehler menschlich und können jedem passieren. Wir wurden z.B. erst viel zu spät auf die Meldefrist aufmerksam gemacht. Wir fühlen uns ungerecht behandelt.
Es ist der blanke Hohn wenn der Präsident der BLE, Hanns-Christoph Eiden, mitteilt, dass aktuell über entsprechende Kommunikation versucht werde, ähnliche Probleme nicht auftreten zu lassen. Dies nützt den Betroffenen herzlich wenig und ist gleichzeitig das Eingeständnis dafür, dass es in der praktischen Umsetzung der Vorgaben bzw. im Verfahrensablauf, vermehrt Probleme gab und gibt.
Es stellt sich die Frage, wofür es überhaupt eine Härtefallregelung gibt. Uns fehlt jedes Verständnis für die ablehnende starre Haltung der BLE. Eine Beihilferückforderung wegen eines kleinen Formfehlers infolge der Hofübergabe ist unverhältnismäßig und nicht nachvollziehbar. Die Beihilfe ist schließlich zweckgemäß zur Liquiditätssicherung in den Betrieb geflossen. Ungeachtet der Meldefrist sind die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung durchgehend wie bei jedem anderen Beihilfeempfänger gegeben. Wir haben niemanden geschädigt oder vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Es ist ein Armutszeugnis und die pure Behördenwillkür wenn man nicht in der Lage ist, so etwas zu regeln.
Ist das die von Bundesminister Christian Schmidt groß angekündigte, unbürokratische Hilfe für die in Not geratenen Milchviehbetriebe infolge der schweren MilchkriseJosef Laumer,94371 Rattenberg, Bayern